M R hat geschrieben:Warum wurden die ehemaligen AR-Mitglieder nicht verabschiedet? Bernd Bienia hat über Jahre das Amt inne gehabt und war auch anwesend?
Was ist eigentlich mit Prof. Bär? Ich hatte von ihm und seiner Arbeit für Lok immer einen sehr guten Eindruck. Allerdings sieht man ihn auch nicht mehr bei Heimspielen.
Ich habe ihn schon gesehen, auf der Tribüne.
"3. Liga 2020 - und bis dahin Fußball pur. War knapp vorbei."
Ja, rechtssicher. Zumindest erstmal befristet bis 31.12.2020 Träfe also für unsere MV nicht zu, sollte das Gesetz nicht nächste Woche noch verlängert werden. Aktuell(!) steht es nicht auf der Tagesordnung des Bundestages für die letzte Sitzungswoche des Jahres (Amtliche Tagesordnung der Sitzungen 201 bis 203 des 19. Deutschen Bundestages ---> https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... e-data.pdf).
Corona-Abmilderungsgesetz: Das sind die Sonderregelungen für Vereine
Dieses Problem hat die Bundesregierung erkannt, sodass der Bundestag sehr schnell ein Gesetz beschlossen hat, das für die Vereine sehr hilfreich ist. Dadurch muss kein Verein befürchten, handlungsunfähig zu werden und die Vorstände können weiterhin wichtige und erforderliche Entscheidungen durch Online-Verfahren herbeiführen. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-, und Strafverfahrensrecht“ (Corona-Abmilderungsgesetz) hat der Bundestag am 25.03.2020 beschlossen. Zwei Tage später wurde es vom Bundesrat bestätigt und ist nun seit dem 28. März 2020 gültig. Der Artikel 2 dieses Gesetzes umfasst das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“.
Die drei für Vereine entscheidenden Punkte darin sind:
Art. 2 § 5 Abs. 1 Der Vorstand bleibt auch dann im Amt, wenn keine Wahlversammlung durchgeführt werden kann und die Satzung nicht die sog. Übergangsklausel enthält, wonach der Vorstand solange weiter amtieren kann, bis ein neuer gewählt wurde. Das heißt, auch ohne Satzungsgrundlage kann der Vorstand erst einmal weitermachen.
Art. 2 § 5 Abs. 2 Bei stattfindenden Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder nicht mehr zwingend anwesend sein. Stattdessen kann der Vereinsvorstand – abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 BGB – den Mitgliedern ermöglichen an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte (Stimmrecht, Teilnahme an Diskussionen, Antragsrecht usw.) im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben. Das bedeutet, dass erstens die Online-Mitgliederversammlung der Präsenzversammlung gleichgestellt wird, auch wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist und zweitens können Mitglieder ihre Stimmen vor der Präsenz- oder Online-Mitgliederversammlung bereits schriftlich abgeben und müssen dann nicht an der Versammlung teilnehmen. Diese Vorschriften gelten gemäß § 28 BGB auch für Vorstandssitzungen und Beschlussfassungen darin.
Art. 2 § 5 Abs. 3 Abweichend vom § 32 Abs. 2 BGB ist auch ein Beschluss ganz ohne Versammlung gültig wenn: alle Mitglieder (Vorstandsmitglieder) beteiligt (also angeschrieben) wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Angeschriebenen Personen ihre Stimme in Textform (Brief, E-Mail, Telefax, Whatsapp & Co.) abgegeben hat, der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde (z.B. je nach Satzung einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bei gewöhnlichen Beschlüssen und z.B. 2/3 Mehrheit bei Satzungsänderungen).
Zwei simple Fragen: Was kostet so eine Online-Versammlung für ein wenigstens war hundert Mitglieder? Wäre die Gleichbehandlung aller Mitglieder gewährleistet, wenn nicht alle, aus welchen Gründen auch immer, an einer solchen Online-Versammlung teilnehmen könnten?
Ich wäre eher für eine Verschiebung, bis wir uns wieder physisch treffen können. Ich sehe keinen Grund, das ganze auf Teufel-komm-raus ganz zeitnah durchzuziehen. Es dürfte derzeit für die Verantwortlichen wichtigere Baustellen als die Vorbereitung einer jetzt nicht zwingend notwendigen MV geben.
„Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört, daran zu glauben.“ (Philip K. Dick)
"Realität ist das, was noch stattfindet, wenn der Strom weg ist." (ich )
Weiterführend empfehle ich: https://www.atn-ra.de/category/covid-19/ Dort wird einiges erklärt. Zudem, das Gesetz gilt nunmehr beinahe neun Monate, ich habe - auf die Schnelle - keine Verwaltungsgerichtsurteile gefunden, die den Gleichbehandlungsgrundatz durch virtuelle Mitgliederversammlungen gefährdet sehen. Und wir haben immerhin über 600.000 Vereine hierzulande, da sollte man doch meinen, dass wenigestens einer davon dieses Gesetz vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht in Frage gestellt hat - aber Fehlanzeige.
Zu den Kosten - keine Ahnung - was kostet denn eine Präsenz-MV ( ), gerade unter den aktuell herrschenden Bedingungen - auch im März oder April wird man sicherlich noch allerhand Auflagen erfüllen müssen, will man eine Indoor-Veranstaltung mit 300 bis 500 Menschen abhalten
P.S.: Vielleicht wäre ja - als Kompromiss - eine Neuauflage der Tribünen-MV möglich
Naja, die Sektion Leipzig des Deutschen Alpenvereins plant es auch. Okay, die haben auch mehr Mitglieder als ein RL- Verein. Aber technisch würde sich das sicherlich auch für die Loksche machbar sein. Ansonsten kann ja auch (erstmal) so bleiben, wie es ist.
Ich bin eine völlige EDV-Niete, von daher bitte ich vorab um Verständnis, wenn Nachfolgendes ein eher schwachsinniger Vorschlag sein sollte:
Kann man eine virtuelle MV nicht über MS Teams abwickeln? Wir nutzen das bei uns in der Firma regelmäßig. Teilnehmen kann man dabei nur, wenn man eine entsprechende Einladung per Email bekommen hat, mit Teilnahme-Link. Ohne Link keine Teilnahme. Damit wäre das Problem der Identifikation gleich gelöst.
Da das Ganze online funktioniert, braucht man sich für eine Teilnahme nicht einmal zwingend MS-Teams auf dem Rechner einzurichten. Die Hürde wäre nur, dass jedes teilnahmewilliges Mitglied irgendeine Art von Internet-Zugang hat. Mehr nicht.
Der Arbeitsaufwand läge bei dieser Variante hauptsächlich in der Vorbereitung, da der Verein von all seinen Mitgliedern eine aktuelle Email-Adresse bräuchte. Bei Ausschreibung des Termins zur MV müsste der Verein die Mitglieder also gleich auffordern, eine aktuelle Email-Adresse zu übermitteln. Hierfür benennt der Verein eine Email-Postfach, welches die Mitglieder anschreiben, mit den gewünschen Daten. Neben der aktuellen Email sollten das Mitgliedsnummer, Name, Vorname und Geburtsdatum sein. Die Kombi dieser Daten sollte meines Erachtens sicher sein, damit sind unbefugte Dritte außen vor. Seitens des Vereins werden die Daten mit den vorliegenden Daten abgeglichen, dann die Email-Adressen abgespeichert und darüber dann der Einladungslink verschickt. Ein Haufen Arbeit, aber eine "echte" MV ist ja auch nicht gerade aufwandslos.
Peter Gießner, Freund und Held des Leipziger Fußballs.
Geliebt und verehrt, von Probstheida bis Leutzsch,
und über die Grenzen der Stadt hinaus.
Sicherlich kein schlechter Vorschlag, aber 3 Punkte die mir spontan einfallen, da sie bei uns immer wieder Thema sind:
- Anzahl der Teilnehmer, kenne die maximale Teilnehmerzahl bei MS Teams nicht - Störgeräusche durch ein nicht abgeschaltetes Mikro - Störungen der Verbindung
Außerdem, und das ist gar nicht böse gemeint, der Großteil der Mitglieder auf einer MV ist ja schon im höheren Alter und hat vielleicht so seine Probleme mit der Technik. Bei mir in der Firma scheitern auch vermeintlich technikaffine Menschen regelmäßig an MS Teams weil irgendwas nicht funktioniert. Bei älteren Kollegen sieht es dann schnell ganz düster aus.
Aber und das zählt, wie sammeln hier ja erstmal Ideen.
Ähnlich Skype. Die Teilnehmer kommen online zusammen. Du hörst Dir die Präsentation vorm Bildschirm an und kannst theoretisch auch mit virtuellen Handzeichen abstimmen.
@coxwain Ja, die genannten Einwände haben allesamt Hand und Fuß.
Peter Gießner, Freund und Held des Leipziger Fußballs.
Geliebt und verehrt, von Probstheida bis Leutzsch,
und über die Grenzen der Stadt hinaus.
Münster hat geschrieben:aha, kann nun halbwegs erahnen, was ein MS-Team sein könnte.
Ich kann eh nur Präsenzveranstaltungen nach hergebrachter Art foglen
MS-Teams funktioniert auch per Handy. Zum Abstimmen gibt es diverse Anbieter. Funktioniert so: Mittels QR-Code, welcher über MS-Teams angezeigt wird, kann ich der Abstimmung beiwohnen. Eine Frage mit mehreren Antwortmöglichkeiten, als ob du zustimmst oder dagegen stimmst. Und so geht es Frage für Frage/Tagesordnungspunkt für Tagesordnungspunkt weiter. Funktioniert problemlos und es erfolgt sofort das Ergebnis. Ein klassisches Auszählen ist dadurch sehr komfortabel.
"3. Liga 2020 - und bis dahin Fußball pur. War knapp vorbei."
D.C. hat geschrieben:Am 19.6 soll auf der ehrenwerten Tribüne im Bruno eine MV stattfinden
... war da nicht etwas mit 6 Wochen vorher die Einladung verschicken ?
Aber vielleicht kann da @ Quelle oder der @Buri Licht ins dunkle bringen !
Es sind vier Wochen, siehe Satzung Paragraph 18 (https://www.lok-leipzig.com/fileadmin/u ... 191105.pdf) Sollte also der 19.6. stimmen, wäre der 22.5. der letzte Termin an dem die Einladungen raus müssten. Im Übrigen witzig, dass mein Vorschlag vom Dezember an dieser Stelle - der Wiederauflage der Tribünen-MV - aufgegriffen wurde