Stadiontourist hat geschrieben:Kann jemand den Abend aus einer objektiven Sicht wieder geben was nun nach Erklärung des Vorstandes dafür und/oder dagegen spricht diesen Antrag zuzustimmen/abzulehnen. Irgendwie ist das Thema seit Donnerstag verdächtig stumm geworden…
Na dann versuche ich mal, kurz zusammen zu fassen.
Vorab, es geht um insgesamt rund 3 Mio, die dem Verein in Form eines bzw. mehrere Darlehen von ETL zur Verfügung gestellt wurden. Diese Verbindlichkeiten, ich mache es mal kurz, stehen nun bei Herrn Wernze, nicht mehr ETL, was mittelfristig wichtig ist, falls Herr Wernze nicht mehr als Person zur Verfügung steht.
Dieses Geld würde bei Zustimmung in unserer GmbH als Kapitalrücklage umgewandelt, Herr Wernze bekäme dafür 35 % als Minderheitsgesellschafter.
Nun zu den Fragen, insbesondere, hinsichtlich evtl. Abhängigkeiten.
1. Die GmbH entscheidet mit einfacher Mehrheit.
2. Der Verein besitzt hinsichtlich des Rückkaufs ein Vorkaufsrecht
3. Die MV, als höchstes Gremium entscheidet über Verkauf oder Nichtverkauf an Dritte ab 15 %
Ähnlich wie User newcomer war ich auch im Vorfeld skeptisch, nicht wegen Herrn Wernze, sondern vor allem, was passieren könnte, wenn evtl. Erben der Loksche nicht wohlgesonnen sind.
Aufgrund der obigen Punkte kann aber ausgeschlossen werden, dass wer auch immer die 35 % trägt, dieser weder ins operative Geschäft Einfluss hätte, noch diesen Anteil an Dritte verkaufen könnte, spätestens bei 15 % wäre Schluss (MV entscheidet darüber), mal ganz abgesehen davon, dass ein Kaufinteresse der Anteile beim jetzigen Zustand/Umsatz/Bilanz der GmbH sowieso unwahrscheinlich ist.
Hinzu kommt, dass die Sponsorenakquise sicherlich erleichtert wird, wenn der Verein, hier die GmbH, schuldenfrei ist. Kapitalgesellschaften, können nämlich erst dann Geld geben, wenn die Bilanz stimmt, da sie ihren Anlegern verpflichtet sind.
Zum Schluss der Hinweis, auf der vertraglich vereinbarte Vorkaufsrecht des Vereins, was allerdings nur ideellen Wert besitzt, viel entscheidender ist hier das Vetorecht der MV.
Meiner Meinung ist demnach nur eine Zustimmung in der MV nachvollziehbar.