Beitragvon BRM » Sa 18. Jan 2020, 12:16
Die GmbH in Erfurt ist ja erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Verein gegründet worden. Das Insolvenzverfahren in Erfurt betrifft diese GmbH nicht. Eine GmbH mit einem Eigentümer (Verein) als Anteilseigner, der nicht mehr existent ist, wäre widersinnig. Eine Fußball-GmbH ohne Verein im Rücken darf in Deutschland nicht am DFB-Spielbetrieb teilnehmen, deshalb wäre die Auflösung dieser GmbH für mich folgerichtig, wenn nicht gar zwingend.
Wenn der IV dort die Vorstellung gehabt haben sollte, dass die GmbH-Investoren den Verein sanieren, würde ich von Naivität sprechen. Die Inestoren sind Geschäftsleute, keine Samariter.
Am Ende bleiben für uns u.U. vier Punkte weniger.
„Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört, daran zu glauben.“ (Philip K. Dick)