Unterstützungsmöglichkeiten

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Henning78
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Henning78 » Do 2. Jul 2020, 11:13

Trotz aller Enttäuschung und momentaner Ungewissheit. Es heißt wieder aufstehen. Ich würde mir für die Saison 20/21 erstmals eine Dauerkarte kaufen. Wenn daraus eine Aktion mit neuem Dauerkarten Rekord wird gibt dies dem Verein etwas Planungssicherheit.

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Kalle
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Kalle » Do 2. Jul 2020, 12:27

Also Fans als eventeuellen Brustsponsor fände ich schon deshalb Klasse weil gerade wir ja schon viel investiert haben.
Vielleicht braucht es auch etwas was auf zukünftiges verweist und Aufbruchstimmung signalisiert.
Ich habe schon an anderen Stellen geschrieben: 2023 jährt sich der Gewinn der 1.Deutschen Fussballmeisterschaft zum 120. mal.
Wäre das nicht eine Trikotgestaltungsbotschaft die zeigt: beim 1.FCL steckt keiner den Sand in den Kopf, unsere Tradition lebt fort!
Verbunden mit der Vision 3.Liga eben 2023!
Das wäre auch etwas für die Aufrechterhaltung der überregionalen, positiven Wahrnehmung.
:lokfahne

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon SFlok68 » Do 2. Jul 2020, 12:39

VfB1996 hat geschrieben:300.000€ im Jahr.

Das hieße 25.000€ monatlich, bei 500 Zahlungswilligen Leuten sind das 50€/Monat. Warum eigentlich nicht?


Genau so sehe ich das auch.
500×50€mtl. Wer mehr kann mehr
Und die Einmalzahler noch dazu.
Wenn jemand für die Brust mehr zahlt, dann geben wir sie frei und nehmen eine andere Fläche. Ich bin dabei. Fehlen also nur noch 499 Fans. Kenne aber mindestens noch 1 persönlich der dabei wäre.

Ich bin mir sicher das es hier schlaue und kreative Köpfe gibt die das ordentlich und wirksam verpacken und ausgestaltet können.

Stand jetzt : 1 von 500
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon VfB1996 » Do 2. Jul 2020, 13:13

Ich würde das sofort machen. Ob ich 50€ verfresse oder in Lok anlege. Letzteren wäre mehr geholfen. Nur hier im Forum werden wir keine 500 Mann finden.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Marco Dorn » Do 2. Jul 2020, 13:47

Lasst uns diese Woche einfach noch nutzen, um ein paar Ideen einzubringen. Dann kann man den Link zum Thema hier mal an den Verein mailen, da kann dort mal geschaut werden, ob die eine oder andere offizielle Aktion gestrickt werden kann, die man dann auch auf allen Kanälen voran treibt. Oder ob man im Verein schon ganz eigene und andere Pläne hat. Ich finde es gut, wenn sich viele Fans eine Birne machen.
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Newcomer » Do 2. Jul 2020, 14:58

Ich finde die Idee mit dem Trikots durchaus charmant. Vor allem auch, wenn die Lok-Fans dabei unterstützenswerte Institutionen (Bärenherz, Zoo wurden ja schon genannt) auf die Brust kaufen. Das hätte etwas. Allerdings sehe ich zwei Punkte dabei etwas kritisch:
Zunächst sollte der Verein unbedingt versuchen, externe Geldgeber auf das Trikot zu bekommen, da dies zusätzliches Pulver ist. Lokfans geben auch für andere Zwecke.
Und zum zweiten halte ich die praktische Umsetzung für schwierig. Letztlich braucht es ja einen "Vertragspartner" für den Verein und nicht 500, d. h. die Zahlungswilligen müssten irgendwie gebündelt werden. Dann muss bei monatlicher Zahlweise natürlich auch irgendwie vertraglich sichergestellt werden, dass tatsächlich alle, die sich jetzt bereit erklären, ihre Zahlung übers Jahr durchhalten. Sonst steht da der Verein oder der "Vertragspartner" ziemlich im Risiko.

P.S.: 50 Euro pro Monat halte ich für zu hoch angesetzt.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Ehrenberger » Do 2. Jul 2020, 18:51

@newcomer Warum soll das nicht praktisch umsetzbar sein? Beispielsweise das Trikot-Brust-Logo in 500 Pixel(Pakete) zerlegen. Jedes Paket im Fanshop mit Einzugsermächtigung im wählbaren Rhythmus Einmalzahlung/alle 3 Monate/alle 1 Monat anbieten. Jedes verkaufte Pixelpaket vervollständigt das Logo. Wegen mir kann da auch "PLAN B" :zwinker stehen. Oder mit dem Paket kann eine Stimme unter 3 Logos verteilt werde (die einfache Mehrheit wird's dann)

Bei den Arbeitseinsätzen wurde auch Mal das Thema Stadionaktien nach dem Vorbild von Union Berlin/Green Bay Packers diskutiert. Die Eisernen haben damals wohl 10.000 Aktien zu 500 € an die Mitglieder :uhhh gebracht.
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Zeitzer Lokist » Do 2. Jul 2020, 19:17

VfB1996 hat geschrieben:Ich würde das sofort machen. Ob ich 50€ verfresse oder in Lok anlege. Letzteren wäre mehr geholfen. Nur hier im Forum werden wir keine 500 Mann finden.

Ich halte das für machbar , 500 dürfte genau die Grenze sein .

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon SFlok68 » Do 2. Jul 2020, 19:32

Zeitzer Lokist hat geschrieben:
VfB1996 hat geschrieben:Ich würde das sofort machen. Ob ich 50€ verfresse oder in Lok anlege. Letzteren wäre mehr geholfen. Nur hier im Forum werden wir keine 500 Mann finden.

Ich halte das für machbar , 500 dürfte genau die Grenze sein .



das heißt dann ja schon 4 von 500
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Ehrenberger » Do 2. Jul 2020, 19:49

Bin dabei: 5 von 500 (1% geschafft)
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Stillerbeobachter » Do 2. Jul 2020, 20:03

6 von 500, ich hoffe Lok lässt sich was einfallen. Aber erst einmal möchte ich noch mein Schwein als Erinnerung.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon smily » Do 2. Jul 2020, 20:51

Die Idee mit dem Trikot, fände ich auch gut. Jedoch sollten es doch mehr, als 500 Menschen sein. Vielleicht könnte man das Trikot, wie das Retro Trikot gestallten, wo vorne auf der Brust 1. FC LOK steht. So etwas hat niemand mehr als Trikot. Es wäre einzigartig und würde für die LOK Familie / Fans im großen und ganzen stehen. Die Namen, der Unterstützer könnte man, wenn das gewünscht ist, im Programmheft oder wenn es Firmen sind, die vielleicht mehr geben, mit auf der Sponsorenwand, bei der Pressekonferenz drauf machen oder auch im Programmheft. Alternativ wäre auch ein Zertifikat, Urkunde oder Karte oder Preis nachlass beim kauf eines Trikots im Fanshop etwas.

Desweiteren könnte man vielleicht, auf Sponsoren zugehen und fragen, ob Sie einen Spieler zu 100%, 75%, 50% usw. sponsern wollen bzw. wie eine Patenschaft für die Spieler übernehmen. So könnte man vielleicht die Mannschaft und die Profibedigungen bei behalten. Im Gegenzug dafür kommt je nach % Zahl der Name an den Ärmel, an das jeweilige Speilertrikot oder es wird eine Bande, mit den Sponsornamen und den Spielernamen, gut sichtbar, im Stadion angebracht.

Spendenaktion für die Mannschaftsaufstellung oder Trikot.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Estrukiod » Do 2. Jul 2020, 21:32

Marco Dorn hat geschrieben:
Stillerbeobachter hat geschrieben:Ich würde auch gern mal wieder auf das Trikot. Fand die Aktion damals richtig gut.


Sollte sich kurzfristig kein Trikotsponsor finden, sollten wir Fans tatsächlich über den Kauf der Brust nachdenken. Man müsste natürlich wissen, was die Brust aktuell kosten soll. Damit nicht genau die gleiche Aktion von damals wiederholt wird, lässt sich vielleicht diskutieren, ob diesmal nicht die Fans namentlich aufs Trikot gehen, sondern ob die Fans alternativ den Platz auf der Brust für einen guten Zweck zur Verfügung stellen, um ein oder zwei Themen in den Mittelpunkt zu rücken und Öffentlichkeit darauf zu lenken. Zum Beispiel Heimtrikot mit Kinderhospiz Bärenherz und Auswärtstrikot mit Zoo Leipzig. Vielleicht gibt es dann mehr Spenden und Zuwendung fürs Bärenherz und der eine oder andere Auswärtige wird mal auf unseren Zoo „gestoßen“. Und wir Fans unterstützen unsere Loksche finanziell und können nebenbei noch Gutes tun. Nur Gedankenspielerei, nicht gleich zerreißen ... soll ja alles erst einmal eine Ideensammlung sein. Eventuell kann man von den ausgewählten Einrichtungen dann immer noch Neuigkeiten im Stadionheft oder auf der Vereins-HP platzieren.


Hierzu mal die Richtlinien:

Ein Verein kann für jede seiner Mannschaften einen eigenen Werbepartner (juristische oder natürliche Person) in jedem der von ihm bestrittenen offiziellen Wettbewerbe haben. In den Spielklassen der Frauen- und JuniorenRegionalligen ist die Zahl der Werbepartner nicht begrenzt. Diese dürfen für höchsten zwei ihrer Produkte bzw. mit zwei ihrer Symbole werben. In einem Spiel darf nur für ein Produkt bzw. ein Symbol geworben werden. Ein Wechsel des Trikotsponsors während des laufenden Wettbewerbs ist nur aus sachlichem Grund zulässig.
(https://nofv-online.de/index.php/satzun ... rdnung.pdf ... Seite 17 - dort steht übrigens auch noch ne ganze Menge mehr bezüglich den Werbevorschriften)

Eventuell würde sich tatsächlich ein "sachlicher Grund" finden lassen, im Laufe der Saison von Bärenherz auf Zoo zu wechseln, darauf würde ich allerdings nicht wetten. :zwinker
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Newcomer » Do 2. Jul 2020, 23:08

Ehrenberger hat geschrieben:@newcomer Warum soll das nicht praktisch umsetzbar sein? Beispielsweise das Trikot-Brust-Logo in 500 Pixel(Pakete) zerlegen. Jedes Paket im Fanshop mit Einzugsermächtigung im wählbaren Rhythmus Einmalzahlung/alle 3 Monate/alle 1 Monat anbieten. Jedes verkaufte Pixelpaket vervollständigt das Logo. Wegen mir kann da auch "PLAN B" :zwinker stehen. Oder mit dem Paket kann eine Stimme unter 3 Logos verteilt werde (die einfache Mehrheit wird's dann)

Bei den Arbeitseinsätzen wurde auch Mal das Thema Stadionaktien nach dem Vorbild von Union Berlin/Green Bay Packers diskutiert. Die Eisernen haben damals wohl 10.000 Aktien zu 500 € an die Mitglieder :uhhh gebracht.


Was machst du denn, wenn einer nach 3 Zahlungen seine Einzugsermächtigung zurückzieht? Da geht der Verein ziemlich ins Risiko (wenn er die Gelder voll einplant). Das sind im Zweifelfall dann 500 Einzelverträge, die man managen und nachhalten muss. Dann kannst du das Logo ja während der Saison auch schlecht wachsen lassen, da musst du ja dann regelmäßig neu bedrucken. Also müsste es schon vorab voll verkauft sein...
Die von Estrukiod zitierte Regelwerkspassage macht es für mich auch eher zur Grauzone. Wer wäre denn in unserem Falle der "Werbepartner" (eine Gruppe Lokfans sind erst einmal weder eine juristische noch natürliche Person). D.h. man müsste sich irgendwie organisieren.

Aber: Ich will die Idee wirklich nicht schlechtreden, vielleicht sehe ich zu viele Probleme. Der Verein müsste es letztlich anstoßen, wenn man es als praktikabel ansieht.

@Estrukiod: Zoo und Bärenherz wären meines Erachtens nicht die Werbepartner (die nicht gewechselt werden dürfen). Wenn die Fans sammeln wären diese (in welcher Form auch immer) die Werbepartner und könnten wiederum die Logos (Zustimmung von Bärenherz und Zoo vorausgesetzt) spieltagsweise wählen. Die Frage wäre allerdings, ob die Logos dann als Symbole der Werbepartner anerkannt werden würden. Die Regel ist eindeutig nicht für unser Gedankenspiel geschrieben worden. :hihihi

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Marco Dorn » Do 2. Jul 2020, 23:18

Guter Hinweis! Deshalb, wie in vielen Dingen, Beratung rechtlicher Art, durch einen Fachmann. Hier im Forum nur lose Ideensammlung, als Anregungen für den Verein. Der Klub muss dann schauen, was er daraus nutzen will und kann. Dazu müssten die ausgewählten Einrichtungen dies ja auch wollen.

Es geht ja auch nur um die Situation, dass sich kein Trikotsponsor findet.

Die Fans könnten vielleicht den Betrag aufbringen, der dem Trikotsponsoring entspricht, und das Geld dem Verein als Spende zur Verfügung stellen. Der Verein hat dann eben offiziell keinen Trikotsponsor und gibt die Fläche unentgeltlich für soziale Zwecke frei. Die Regeln scheinen ja gemacht zu sein, damit das Trikot nicht wie eine bunte Briefmarkensammlung aussieht, nur weil ein Verein aus Gründen der Einnahmenmaximierung da mit mehreren Partnern agieren möchte.

Muss man flexibel sein. Das Symbol könnte auch einfach im Stil einer Initiative sein: "Spenden für Leipzig!" "Leipzig hilft!" "Wir für Leipzig!" "Wir sind Leipzig!" oder was weiß ich, da kommen mir um 23:15 Uhr keine wirklich kreativen Ideen. Und unter dem Oberbegriff dieser Initiative findet man dann ausgewählte Einrichtungen, die man dadurch mehr in den Mittelpunkt rücken kann. Für die gibt es dann Platz im Stadionheft und auf der Lok-HP oder vielleicht findet man einen sozial begeisterten Partner, der bereit ist, kostenfrei eine eigene Seite zu gestalten. Dann könnte man sogar noch die eine oder andere Einrichtung mehr berücksichtigen.

Und alle Ideen hier zum Thema Trikot lassen sich doch prima verknüpfen. Egal, wie das Logo ist, die Idee mit den Pixel kaufen ist doch prima. Genau, wie die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten als monatliche Lastschrift oder Einmalzahlung. Wichtig wäre dann, dass ein greifbarer Gesamtbetrag benannt werden kann. Persönlich würde ich diesen nicht zu hoch wählen. Es muss den Fans ja noch genügend Luft bleiben, für Dauerkarten und sonstige andere Aktionen.
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon LOK1903 » Do 2. Jul 2020, 23:39

Diese ganze Kreativität, die hierbei entsteht würde es nicht geben, wenn wir die Relegation gewonnen hätten. Nicht falsch verstehen, das meine ich positiv!! Mich erinnert das an die Zeit als wir uns in dem kleinen Raum in der Brüderstraße getroffen haben und die Ideen, die vorher im Forum entwickelt wurden, auf dem Flipchart notiert und darüber entschieden haben was schnell umsetzbar ist mit dem höchsten finanziellen Effekt. Das Trikot mit den 704 Namen war wie die Retterkarte doch ein voller Erfolg. Also lasst uns weiter Ideen sammeln und gemeinsam mit dem Verein Lösungen finden. Vom Gefühl her verlassen wir alle gerade die Talsohle.
"3. Liga 2020 - und bis dahin Fußball pur. War knapp vorbei."

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Newcomer » Do 2. Jul 2020, 23:55

Um noch einmal das "Wir für Leipzig" aufzugreifen. Das hilft dem Verein kurzfristig nicht, aber ich halte es für einen absolut verfolgenswerten Ansatz. Vielleicht schafft man es, die kleine Bühne die man in der RL hat, mit lokalen gemeinnützigen Initiativen zu teilen (Nennung auf Spieltagsankündigungen, Vorstellung in der Halbzeit, kleiner Stand im Eingangsbereich, ...). Das bringt erstmal kein Geld, kostet eher, vor allem organisatorisch. Aber vielleicht schafft man dadurch auch zusätzliche Verbindungen in andere Gesellschaftsgruppen (potentielle Zuschauer und Netzwerke) und rückt den gesellschaftlichen Mehrwert des Vereins insb. für Leipzig wieder stärker in den Fokus und öffnet Türen zur Lokalpolitik und kommunaler Wirtschaft. Ist natürlich alles sehr weit weg vom "Kerngeschäft" Leistungsfußball. Wer nur hochklassigen Fußball will, geht ohnehin woanders hin. Lok kann evtl. mehr bieten.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Janosch » Do 2. Jul 2020, 23:56

Wichtig wäre vielleicht noch zu wissen, was außer Geld noch konkret benötigt wird.
Insbesondere die Subbotniks stellen ja ebenfalls eine wichtige Säule der Unterstützung dar.
Wie sieht es aber z.B. mit Arbeitsplätzen für eventuelle Vertragsamateure aus?
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Estrukiod » Do 2. Jul 2020, 23:59

Newcomer hat geschrieben:@Estrukiod: Zoo und Bärenherz wären meines Erachtens nicht die Werbepartner (die nicht gewechselt werden dürfen). Wenn die Fans sammeln wären diese (in welcher Form auch immer) die Werbepartner und könnten wiederum die Logos (Zustimmung von Bärenherz und Zoo vorausgesetzt) spieltagsweise wählen. Die Frage wäre allerdings, ob die Logos dann als Symbole der Werbepartner anerkannt werden würden. Die Regel ist eindeutig nicht für unser Gedankenspiel geschrieben worden. :hihihi


Ach! Schwierig! Die zitierte Passage sagt, dass man im Regelfall keine zwei Werbepartner während einer Saison auf der Brust haben darf - zumindest nicht ohne "sachlichen Grund". Im Endeffekt also Interpretationssache - und Interpretationen sind immer Ansichtssache. Nüchtern betrachtet könnte niemand voraussagen, wie der NOFV in diesem Fall entscheiden würde - blöderweise! :prost
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon L.O.K. » Fr 3. Jul 2020, 01:40

Newcomer hat geschrieben:Um noch einmal das "Wir für Leipzig" aufzugreifen. Das hilft dem Verein kurzfristig nicht, aber ich halte es für einen absolut verfolgenswerten Ansatz. Vielleicht schafft man es, die kleine Bühne die man in der RL hat, mit lokalen gemeinnützigen Initiativen zu teilen (Nennung auf Spieltagsankündigungen, Vorstellung in der Halbzeit, kleiner Stand im Eingangsbereich, ...). Das bringt erstmal kein Geld, kostet eher, vor allem organisatorisch. Aber vielleicht schafft man dadurch auch zusätzliche Verbindungen in andere Gesellschaftsgruppen (potentielle Zuschauer und Netzwerke) und rückt den gesellschaftlichen Mehrwert des Vereins insb. für Leipzig wieder stärker in den Fokus und öffnet Türen zur Lokalpolitik und kommunaler Wirtschaft. Ist natürlich alles sehr weit weg vom "Kerngeschäft" Leistungsfußball. Wer nur hochklassigen Fußball will, geht ohnehin woanders hin. Lok kann evtl. mehr bieten.


Unabhängig von der derzeitigen Ideensammlung fände ich es toll, wenn aus der Lok-Gemeinde heraus auch unabhängig von der Vereinsführung gemeinnützige Initiativen stattfinden könnten. Das muss auch nicht zwingend viel kosten. Mir hat zum Beispiel imponiert, dass viele Fanszenen in Deutschland zu Beginn der Coronazeiten für ältere Menschen einkaufen gegangen sind. Es gibt sicher auch zig andere Dinge, die man in und für Leipzig machen könnte. Das alles unter dem Dach "Wir für Leipzig" unter der Schirmherrschaft des Vereins bringt erst einmal vielleicht nicht viel Zählbares, aber sicher doch auch positive Publicity und es wäre nicht das erste Mal, dass ich erleben würde, wie ohne eine Vorahnung plötzlich jemand mit Bedeutung das Engagement mitbekommt und aus Dankbarkeit bereit ist, etwas Geld zu geben.

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon digame1 » Fr 3. Jul 2020, 09:18

Wenn wir das mit dem Trikotsponsoring machen, könnte es dann trotzdem als Spende deklariert werden? Denn, wenn es als Spende gilt, kosten mich die 50 Euro effektiv nur 28 Euro, da ich ca. 22 Euro über die Steuererklärung zurückbekommen würde. Wenn ich netto 50 Euro investieren möchte, könnte ich als Spende dem Verein 89 Euro zukommen lassen!!!

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Estrukiod » Fr 3. Jul 2020, 10:20

digame1 hat geschrieben:Wenn wir das mit dem Trikotsponsoring machen, könnte es dann trotzdem als Spende deklariert werden? Denn, wenn es als Spende gilt, kosten mich die 50 Euro effektiv nur 28 Euro, da ich ca. 22 Euro über die Steuererklärung zurückbekommen würde. Wenn ich netto 50 Euro investieren möchte, könnte ich als Spende dem Verein 89 Euro zukommen lassen!!!

Wer kennt sich aus?


Ich kenne mich nicht aus, aber ich kann lesen :zwinker (§ 10b Einkommenssteurgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html) - Gott, is das viel Text :uhhh )

(1) Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung können insgesamt bis zu
1. 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
2. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.
2 Voraussetzung für den Abzug ist, dass diese Zuwendungen
1. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, oder
2. an eine nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder
3. an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) Anwendung findet, und die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 2 Nummer 2 zweiter Halbsatz des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreit wäre, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würde,
geleistet werden.
3Für nicht im Inland ansässige Zuwendungsempfänger nach Satz 2 ist weitere Voraussetzung, dass durch diese Staaten Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung geleistet werden. 4Amtshilfe ist der Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie gemäß § 2 Absatz 2 des EU-Amtshilfegesetzes. 5Beitreibung ist die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Beitreibungsrichtlinie einschließlich der in diesem Zusammenhang anzuwendenden Durchführungsbestimmungen in den für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassungen oder eines entsprechenden Nachfolgerechtsaktes. 6Werden die steuerbegünstigten Zwecke des Zuwendungsempfängers im Sinne von Satz 2 Nummer 1 nur im Ausland verwirklicht, ist für den Sonderausgabenabzug Voraussetzung, dass natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, gefördert werden oder dass die Tätigkeit dieses Zuwendungsempfängers neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. 7Abziehbar sind auch Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die Kunst und Kultur gemäß § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 der Abgabenordnung fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach Satz 8 Nummer 2 handelt, auch wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. 8Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften,
1. die den Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 21 der Abgabenordnung),
2. die kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
3. die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 22 der Abgabenordnung),
4. die Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 23 der Abgabenordnung fördern oder
5. deren Zweck nach § 52 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung für gemeinnützig erklärt worden ist, weil deren Zweck die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend einem Zweck nach den Nummern 1 bis 4 fördert.
9Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach Satz 1 überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Absatz 3 und 4, § 10c und § 10d verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen als Sonderausgaben abzuziehen. 10§ 10d Absatz 4 gilt entsprechend.
(1a) 1Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung, welche die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 bis 6 erfüllt, können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro, bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro, zusätzlich zu den Höchstbeträgen nach Absatz 1 Satz 1 abgezogen werden. 2Nicht abzugsfähig nach Satz 1 sind Spenden in das verbrauchbare Vermögen einer Stiftung. 3Der besondere Abzugsbetrag nach Satz 1 bezieht sich auf den gesamten Zehnjahreszeitraum und kann der Höhe nach innerhalb dieses Zeitraums nur einmal in Anspruch genommen werden. 4§ 10d Absatz 4 gilt entsprechend.
(2) 1Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes sind, sofern die jeweilige Partei nicht gemäß § 18 Absatz 7 des Parteiengesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist, bis zur Höhe von insgesamt 1 650 Euro und im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zur Höhe von insgesamt 3 300 Euro im Kalenderjahr abzugsfähig. 2Sie können nur insoweit als Sonderausgaben abgezogen werden, als für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.
(3) 1Als Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. 2Ist das Wirtschaftsgut unmittelbar vor seiner Zuwendung einem Betriebsvermögen entnommen worden, so bemisst sich die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde und nach der Umsatzsteuer, die auf die Entnahme entfällt. 3Ansonsten bestimmt sich die Höhe der Zuwendung nach dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsguts, wenn dessen Veräußerung im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde. 4In allen übrigen Fällen dürfen bei der Ermittlung der Zuwendungshöhe die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur überschritten werden, soweit eine Gewinnrealisierung stattgefunden hat. 5Aufwendungen zugunsten einer Körperschaft, die zum Empfang steuerlich abziehbarer Zuwendungen berechtigt ist, können nur abgezogen werden, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. 6Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.
(4) 1Der Steuerpflichtige darf auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder dass ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. 2Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. 3Diese ist mit 30 Prozent des zugewendeten Betrags anzusetzen. 4In den Fällen des Satzes 2 zweite Alternative (Veranlasserhaftung) ist vorrangig der Zuwendungsempfänger in Anspruch zu nehmen; die in diesen Fällen für den Zuwendungsempfänger handelnden natürlichen Personen sind nur in Anspruch zu nehmen, wenn die entgangene Steuer nicht nach § 47 der Abgabenordnung erloschen ist und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Zuwendungsempfänger nicht erfolgreich sind. 5Die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nach Satz 2 läuft nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Empfänger der Zuwendung geschuldete Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde, dass die Zuwendung nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet worden ist; § 191 Absatz 5 der Abgabenordnung ist nicht anzuwenden.
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Marco Dorn » Fr 3. Jul 2020, 10:45

Ich bin kein Anwalt, von daher habe ich nur eine vage Idee. Wie schon geschrieben, müsste man dann etwas anders an die Sache gehen.

Das Trikot kostet normalerweise eine bestimmte Summe X. Diese müsste man mal wissen.

Wir Fans kaufen die Trikotbrust nicht.

Es gibt aber eine Spendenaktion vom Verein, mit dem Ziel, einen Betrag Y zu sammeln. Offizielles Ziel einer derartigen Aktion ist, den Wegfall der Einnahmen aufgrund fehlenden Trikotsponsoring durch Spenden auszugleichen.

Dieser angestrebte Betrag Y aus Spenden entspricht dann idealerweise dem Betrag X.

Da der Verein die Brust aufgrund fehlenden Brustsponsors frei hat, kann er diese für einen sozialen Zweck hergeben.

Fertig.
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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon digame1 » Fr 3. Jul 2020, 10:52

Marco Dorn hat geschrieben:Ich bin kein Anwalt, von daher habe ich nur eine vage Idee. Wie schon geschrieben, müsste man dann etwas anders an die Sache gehen.

Das Trikot kostet normalerweise eine bestimmte Summe X. Diese müsste man mal wissen.

Wir Fans kaufen die Trikotbrust nicht.

Es gibt aber eine Spendenaktion vom Verein, mit dem Ziel, einen Betrag Y zu sammeln. Offizielles Ziel einer derartigen Aktion ist, den Wegfall der Einnahmen aufgrund fehlenden Trikotsponsoring durch Spenden auszugleichen.

Dieser angestrebte Betrag Y aus Spenden entspricht dann idealerweise dem Betrag X.

Da der Verein die Brust aufgrund fehlenden Brustsponsors frei hat, kann er diese für einen sozialen Zweck hergeben.

Fertig.


Klingt vernünftig. Das muss man wissen. Dann könnte man eben auch mehr geben. Mein Grenzsteuersatz liegt bei ca. 44%. D.h. wenn ich 50 Euro netto geben möchte, dann könnte ich dem Verein 89 Euro überweisen (siehe oben). DANKE

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Re: Unterstützungsmöglichkeiten

Beitragvon Janosch » Fr 3. Jul 2020, 10:59

Es gab zu der Problematik Mal den sogenannten Sponsoring-Erlass des BMF. Haufe hat das ganz gut erläutert:
https://www.haufe.de/finance/steuern-fi ... 09080.html

Der Nachteil eines echten Sponsoring wäre vorallem, dass der Verein das ggf. als steuerpflichtige Einnahme behandeln müsste, da er ja die Leistung "Werbeplatz" verkauft.

Wenn man es hingegen wie beim Kunstrasenplatz macht, kommt sicherlich einiges an Geld zusammen und ETL hilft sicherlich auch gern bei der rechtlichen Ausgestaltung.
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