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Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 12:52
von D.C.
mxwr357 hat geschrieben:
dsb hat geschrieben:Der Verband wird sich das einfach machen und fragen : Wer will weiter teilnehmen und wer nicht ,das sind dann aus meinem Sicht 2 übrig bleibende Mannschaften.Punkt ganz einfach.


Sehr kontroverse Aussage, dass nur zwei Mannschaften weiterhin am Wettbewerb teilnehmen wollen.


Meint er etwa den Dresdner SC und Krostitz :grins

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 15:37
von Mr.Plow
Was mir bei der Ganzen Diskussion zu kurz kommt, ist der scheinbar einbetonierte Termin für den "Finaltag der Amateure" am 29.5.2021.
Wäre ein Termin nach der EM Mitte/Ende Juli nicht besser für alle ?

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Do 8. Apr 2021, 18:18
von L.O.K.
BRM hat geschrieben:Wieso das?


Darum:

BRM hat geschrieben:Es ging mir um die wirtschaftlichen Folgen für den Verein, wenn der reguläre Spielbetrieb wieder aufgenommen wird und damit die Kurzarbeit ausläuft. [...] Es kommen erhebliche Risiken auf den zu, der da ggf. versucht zu tricksen. In diesem Zusammenhang habe ich das Wort Betrug verwendet.


Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass irgendjemand tricksen oder betrügen will.

Denn...

BRM hat geschrieben:Das Kurzarbeitergeld wird mit Mitteln der Beitragszahler und derzeit auch mit Mitteln der Steuerzahler finanziert. Es gibt ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, dass mit solchen Geldern kein Schindluder getrieben wird.

Es ist nicht die Aufgabe der Agentur, einen sportlichen Wettbewerb (sportrechtlich auf Amateurniveau) zu finanzieren, dieser Wettbewerb ist für den langfristigen Erhalt von Arbeitsplätzen usw. lt. Aufgabenstellung der Agentur nicht notwendig.

Wenn Verband und Vereine diesen Wettbewerb dennoch zu Ende spielen wollen, werden sie alle daraus unmittelbar und auch mittelbar entstehenden Kosten selbst tragen müssen.


...das sind alles sehr schöne und verständliche Meinungen, aber meine ursprüngliche Frage beantwortet das überhaupt nicht. :zwinker Das ist einfach nur deine Sicht der Dinge. Aber konkret konntest du mir dann doch nicht nachweisen, ob es sich so verhält, wie du meinst, oder eben nicht.
Versteh mich nicht falsch, ich halte deine Sichtweise für gerechtfertigt und für ziemlich wahrscheinlich, aber wirklich darauf verlassen kann ich mich nicht. Es hätte sein können, dass du beim Amt arbeitest und es deswegen genau weißt, darum meine Frage.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 10:26
von BRM
Wie gesagt, ich arbeite nicht dort, hatte aber einschlägig mit denen zu tun. Und damals ging es bei uns nur um 25% verkürzte Arbeitszeit für drei Monate.

Aus dieser Erfahrung und aus meiner arbeitsbedingten grundsätzlichen Kenntnis der einschlägigen Rechtslage schlussfolgere ich, dass es sich höchstwahrscheinlich so verhält, wie ich es dargestellt habe. Zu 100 % gesichertes Wissen, Stand April 2021 ist es nicht.

Wenn es aber grundsätzlich anders (im Sinne von einfacher) wäre, würden sich die Vereine nicht so schwer tun, den Wettbewerb einfach zu Ende zu spielen.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 20:45
von turbo
Mr.Plow hat geschrieben:Was mir bei der Ganzen Diskussion zu kurz kommt, ist der scheinbar einbetonierte Termin für den "Finaltag der Amateure" am 29.5.2021.
Wäre ein Termin nach der EM Mitte/Ende Juli nicht besser für alle ?


:daumenhoch :daumenhoch :daumenhoch :daumenhoch
Zeigt aber auch die Einstellung der Verbände. Alles unterhalb der 3.Liga interessiert die nicht im geringsten.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 21:34
von BRM
Wahrscheinlich gibt es einen nur für diesen Tag geltenden Fernsehvertrag, der dem DFB ordentlich Geld einbringt, das wohl zumindest zum Teil an die spielenden Vereine ausgeschüttet wird.

Da 21 Landespokalendspiele an einem Tag parallel zu übertragen eine erhebliche Vorbereitung und Logistik erfordert, dürfte dieser Termin nicht mal einfach so zu verschieben sein. Die Kapazitäten (Technik, Personal) der übertragenden Anstalten sind nicht unbegrenzt und in der Regel schon mit längerem Vorlauf verplant.

Mit jeden Spiel weniger an diesem Tag wird weniger Geld fließen, beim Unterschreiten einer definierten Mindestanzahl an Spielen dürfte der ganze Tag übertragungsseitig wegfallen.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Fr 9. Apr 2021, 22:59
von siebziger
Zum Thema Kurzarbeit, das bedeutet nur das man max eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten darf . Ob das nun 80 Prozent oder 70 oder 90 Prozent sind weiß ich jetzt nicht aber wann die Zeit abgearbeitet wird liegt im Ermessen des Arbeitgebers . Das heißt die Vorbereitung auf ein Spiel oder auch 3 kann man machen wenn am Ende des Monats die 10 oder 20 Prozent abgesessen werden. Denn die Arbeit wird gemacht wenn Sie da ist . Erst wenn die Arbeit über dem Limit ist wird Kurzarbeit gestrichen.
Ich hatte ein halbes Jahr Kurzarbeit .

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 11:32
von BRM
Man darf das arbeiten, was vorher angemeldet und bestätigt wurde.
Bei 50% Kurzarbeit also bspw. 20 anstatt 40 Stunden pro Woche. Die Firma zahlt in diesem Fall 50 % Lohn bzw. Gehalt, die Agentur ihren Teil der anderen 50 %.

Im Falle von Kurzarbeit Null, wie derzeit bei Lok, darf man nicht arbeiten. Kurzarbeit Null bekommt man von der Agentur nur bestätigt, wenn man nachweisbar für den Beantragungszeitraum keine Aufträge/Arbeit hat.

Wenn die Agentur nachweisen kann, dass mehr als vereinbart gearbeitet wurde, ist man exakt bei dem Betrugstatbestand, den ich weiter oben erwähnt hatte.

Es ist nicht die Aufgabe der Agentur, Wettbewerbsvorteile für einzelne Unternehmen durch die Übernahme von Lohnkosten zu ermöglichen.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Sa 10. Apr 2021, 13:50
von siebziger
Aber trainiert haben Sie ja oder nicht ? Was ja auch Arbeit bedeutet ist ja kein Hobby

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: So 11. Apr 2021, 09:33
von BRM
siebziger hat geschrieben:Aber trainiert haben Sie ja oder nicht ? Was ja auch Arbeit bedeutet ist ja kein Hobby


Für den Profisport gibt es spezielle Regelungen, die Training in Richtung Erhaltung der Arbeitskraft möglich machen. Das hatten wir aber schon mal. Durch Training erzielen weder die Vereine noch die Spieler irgendwelche Einnahmen, deshalb wird damit nicht gegen Kurzarbeit Null verstoßen.

Führte man dagegen bspw. Pokalspiele durch, wäre damit eindeutig die Erzielung von Einnahmen das Ziel. Sonst müsste man diese Spiele ja nicht machen. Damit wäre aber Kurzarbeit Null hinfällig.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: So 11. Apr 2021, 19:07
von turbo
BRM hat geschrieben:Führte man dagegen bspw. Pokalspiele durch, wäre damit eindeutig die Erzielung von Einnahmen das Ziel. Sonst müsste man diese Spiele ja nicht machen. Damit wäre aber Kurzarbeit Null hinfällig.


Welche Einnahmen , bei Null Zuschauern, meinst du bitte. Doch bitte nicht den gegantischen Obulus vom gemeinnützigen MDR.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: So 11. Apr 2021, 20:28
von BRM
Es geht um die 100.000 € + möglichen Eigenanteil an den Zuschauereinnahmen für die Teilnahme am DFB-Pokal.
Glaubst du ernsthaft, die Vereine wollen nichts weiter als einen, in der Regel hässlichen, Blechtopf, der dann für ein Jahr gut verschlossen irgendwo rumsteht?

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: So 11. Apr 2021, 21:11
von Europapokalfinalist
turbo hat geschrieben:
BRM hat geschrieben:Führte man dagegen bspw. Pokalspiele durch, wäre damit eindeutig die Erzielung von Einnahmen das Ziel. Sonst müsste man diese Spiele ja nicht machen. Damit wäre aber Kurzarbeit Null hinfällig.


Welche Einnahmen , bei Null Zuschauern, meinst du bitte. Doch bitte nicht den gegantischen Obulus vom gemeinnützigen MDR.


Es gibt doch bereits im Sachsenpokal in den letzten Runden Gelder, die an die Vereine ausgeschüttet werden.
https://www.sportbuzzer.de/artikel/sach ... mals-geld/

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 15:25
von siebziger
BRM hat geschrieben:
siebziger hat geschrieben:Aber trainiert haben Sie ja oder nicht ? Was ja auch Arbeit bedeutet ist ja kein Hobby


Für den Profisport gibt es spezielle Regelungen, die Training in Richtung Erhaltung der Arbeitskraft möglich machen. Das hatten wir aber schon mal. Durch Training erzielen weder die Vereine noch die Spieler irgendwelche Einnahmen, deshalb wird damit nicht gegen Kurzarbeit Null verstoßen.

Führte man dagegen bspw. Pokalspiele durch, wäre damit eindeutig die Erzielung von Einnahmen das Ziel. Sonst müsste man diese Spiele ja nicht machen. Damit wäre aber Kurzarbeit Null hinfällig.

Nur das wir ja nach Erklärung vo DFB und Politik nicht in den Profisport rein fallen . Aber gut bei irgendwelchen Regelungen speziell zwischen Sport und Amt kenne ich mich nicht aus von daher bin ich raus.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Mo 12. Apr 2021, 16:10
von BRM
Willst du nicht verstehen, dass Arbeitsagentur und Sportverbände zwei völlig getrennte Probleme sind oder kannst du es nicht?

Für die Arbeitsagentur ist relevant, dass unsere Spieler fest angestellte Arbeitnehmer im Erstjob sind und dass für sie u.a. auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden.

Einzig daraus leitet sich der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab, unter den bekannten Bedingungen, nicht aus der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zu einer bestimmten Liga, zur Klöppelgilde oder zu oder sonst was.

Das ist ja auch der Unterschied bspw. zu den Chemie-Spielern, die einen anderen Arbeitsplatz haben (egal ob sie dort etwas machen oder auch nicht) oder auch als Studenten eingeschrieben sind.
Diese Spieler machen Fußball formalrechtlich und unabhängig von den damit erzielten Einnahmen (vom Verein) nur als Nebenjob, für den keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.

Deshalb profitieren diese "Halbtagsprofis" nicht von der Kurzarbeiterregelung, selbst wenn sie mit Fußball einen Großteil ihrer Einnahmen erzielen.

Das ist nichts anderes als bei Studierenden, die normalerweise im Nebenjob kellnern und die coronabedingt seit Monaten in die Röhre schauen, weil die Kneipen dicht sind.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 15:28
von Miranda Frost

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 17:25
von ichbineinlokfan
Einigung beim Sachsenpokal: Alle Zeichen stehen auf Grün

https://www.sportbuzzer.de/artikel/eini ... -auf-grun/

Auslosung am nächsten Montag 19.4.2021

na da bin ich ja mal gespannt :hihihi

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 18:57
von Münster
Woher weiß die NOFV-Spitze bereits, dass die Politik die Corona-VO in § 4 (2) Ziff. 6 nach Gültigkeitsende 18.04.2021 danach sachsenpokal-konform ändern will?

Wenn sich nichts ändert, ist nichts mit Sachsenpokal; so lese ich es jedenfalls.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 19:17
von Quelle
Da steht doch:

"Das Verbot und die personenmäßige Beschränkung nach § 2 gelten nicht für sportliche Betätigungen auf diesen Anlagen für Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind."

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 20:56
von BRM
Wenn das wörtlich gemeint ist und auch wie geschrieben umgesetzt wird, dürften die selbsternannten Amateurvereine Chemie, Auerbach und Bischofswerda eigentlich nicht teilnehmen und man könnte gleich mit den Halbfinals beginnen.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Di 13. Apr 2021, 22:16
von Wolkser
Wenn noch 7 Mannschaften im Topf sind ,wer bekommt das Freilos, da ist doch schon wieder so ein Beigeschmack

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 00:04
von Münster
Quelle hat geschrieben:Da steht doch:

"Das Verbot und die personenmäßige Beschränkung nach § 2 gelten nicht für sportliche Betätigungen auf diesen Anlagen für Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind."


Bin gerade vom Enkelhüten wieder nach Hause gekommen. Morgen Vormittag, nach Rentner-Frühstückszeit, schreibe ich Dir was dazu.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 08:44
von siebziger
BRM hat geschrieben:Willst du nicht verstehen, dass Arbeitsagentur und Sportverbände zwei völlig getrennte Probleme sind oder kannst du es nicht?

Für die Arbeitsagentur ist relevant, dass unsere Spieler fest angestellte Arbeitnehmer im Erstjob sind und dass für sie u.a. auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden.

Einzig daraus leitet sich der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab, unter den bekannten Bedingungen, nicht aus der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zu einer bestimmten Liga, zur Klöppelgilde oder zu oder sonst was.

Das ist ja auch der Unterschied bspw. zu den Chemie-Spielern, die einen anderen Arbeitsplatz haben (egal ob sie dort etwas machen oder auch nicht) oder auch als Studenten eingeschrieben sind.
Diese Spieler machen Fußball formalrechtlich und unabhängig von den damit erzielten Einnahmen (vom Verein) nur als Nebenjob, für den keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.

Deshalb profitieren diese "Halbtagsprofis" nicht von der Kurzarbeiterregelung, selbst wenn sie mit Fußball einen Großteil ihrer Einnahmen erzielen.

Das ist nichts anderes als bei Studierenden, die normalerweise im Nebenjob kellnern und die coronabedingt seit Monaten in die Röhre schauen, weil die Kneipen dicht sind.
Und Du kennst diese spezielle Regelung zwischen Arbeitsargentur und Fussballvereinen mit fest angestellten Spielern . Hast Sie gelesen und verstanden? Nur mal für mich um zu erkennen mit wem und auf welcher Grundlage wir hier diskutieren.
Bitte um einen Link damit ich deiner Argumentation auch folgen kann denn wie ich ja schrieb bin ich da nicht firm drin . Du ja scheinbar schon . Bin gespannt .
Du bist nicht der erste der der Meinung ist seine Meinung ist Gottgleich. Wenn Du Sie belegen kannst bitte kann ich akzeptieren wenn nicht...

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Mi 14. Apr 2021, 09:31
von Münster
Quelle hat geschrieben:Da steht doch:

"Das Verbot und die personenmäßige Beschränkung nach § 2 gelten nicht für sportliche Betätigungen auf diesen Anlagen für Sportlerinnen und Sportler, für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind."


Auf NOFV-Gebiet wird/wurde der RL-Fußball nicht als Profifußball bewertet. Diesen Umstand hatte ich bei meinem Beitrag im Kopf, demzufolge ohne Änderung der Rechtslage, der Sachsenpokal nicht stattfinden könne.

Ich habe dabei übersehen, dass Sachsen ja nur 1 Bundesland von sechs im NOFV ist und die einheitliche Deutung dieser sechs Bundesländer des Begriffs 'Profisport' nicht zustande gekommen ist, was ja hauptursächlich für die Nichtwiederaufnahme des RL-Spielbetriebs war.

Für den Sachsenpokal gilt natürlich ausschließlich die sächsische CoronaVO. Das hatte ich gestern Abend übersehen. Daher dürften die Sachsenpokalspiele doch rechtlich abgesichert sein.

Ob alle verbliebenen Pokalvereine der RL an die Spieler im Sinne der CoronaVO Entgelte zahlen, die überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, vermag ich nicht zu beurteilen.

Re: Sachsenpokal 20/21

Verfasst: Do 15. Apr 2021, 09:16
von siebziger
siebziger hat geschrieben:
BRM hat geschrieben:Willst du nicht verstehen, dass Arbeitsagentur und Sportverbände zwei völlig getrennte Probleme sind oder kannst du es nicht?

Für die Arbeitsagentur ist relevant, dass unsere Spieler fest angestellte Arbeitnehmer im Erstjob sind und dass für sie u.a. auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden.

Einzig daraus leitet sich der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab, unter den bekannten Bedingungen, nicht aus der Zugehörigkeit des Arbeitgebers zu einer bestimmten Liga, zur Klöppelgilde oder zu oder sonst was.

Das ist ja auch der Unterschied bspw. zu den Chemie-Spielern, die einen anderen Arbeitsplatz haben (egal ob sie dort etwas machen oder auch nicht) oder auch als Studenten eingeschrieben sind.
Diese Spieler machen Fußball formalrechtlich und unabhängig von den damit erzielten Einnahmen (vom Verein) nur als Nebenjob, für den keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden.

Deshalb profitieren diese "Halbtagsprofis" nicht von der Kurzarbeiterregelung, selbst wenn sie mit Fußball einen Großteil ihrer Einnahmen erzielen.

Das ist nichts anderes als bei Studierenden, die normalerweise im Nebenjob kellnern und die coronabedingt seit Monaten in die Röhre schauen, weil die Kneipen dicht sind.
Und Du kennst diese spezielle Regelung zwischen Arbeitsargentur und Fussballvereinen mit fest angestellten Spielern . Hast Sie gelesen und verstanden? Nur mal für mich um zu erkennen mit wem und auf welcher Grundlage wir hier diskutieren.
Bitte um einen Link damit ich deiner Argumentation auch folgen kann denn wie ich ja schrieb bin ich da nicht firm drin . Du ja scheinbar schon . Bin gespannt .
Du bist nicht der erste der der Meinung ist seine Meinung ist Gottgleich. Wenn Du Sie belegen kannst bitte kann ich akzeptieren wenn nicht...

Na da weiß ich ja nun Bescheid .