Das Gericht würde ggf. entscheiden, dass der Anteil der wirtschaftlichen Tätigkeit des FC Bayern e.V. den Anteil der gemeinnützigen Tätigkeit bei weitem überschreitet. Der FC Bayern e.V. ist immerhin 80%iger Anteilseigner der FC Bayern AG, eines Unternehmens, dass im Jahr um die 300 Mio € umsetzt.
Die Umsätze im Profifußball heutzutage machen es aus Sicht des Klägers (und auch aus meiner) praktisch unmöglich, dass dieses Geschäft über gemeinnützige Vereine im Rahmen der in Deutschland geltenden Vereinsrechts abgewickelt werden kann.
Das ist die gleiche Frage, die vor nicht allzu langer Zeit beim ADAC stand, dessen sonstige wirtschaftliche Aktivitäten (Versicherungen, Reisen ...) den eiigentlichen, gemeinnützigen Zweck des Vereins, nämlich die Pannenhilfe, bei weitem überstiegen haben.
Der FC Bayern e.V. würde, folgt das Gericht der Klage, entweder seine Gemeinnützigkeit verlieren oder er würde ggf. ganz aus dem Vereinsregister gestrichen.
Um das zu umgehen, müsste sich der FC Bayern e.V. von seinen Anteilen an der FC Bayern AG trennen. Diese würden dann bei der FC Bayern AG verbleiben oder am Kapitalmarkt an Investoren veräußert werden.
Es steht nicht die Frage, ob Profifußball gespielt werden darf. Es steht die Frage, ob Profifußball unter dem Dach von Vereinen betrieben werden darf. Die Vereine sollen Vereine und die Kapitalgesellschaften (Gmbh, AG) sollen Kapitalgesellschaften bleiben.
Im Endeffekt würden, sollte ein Gericht dem Anliegen inhaltlich folgen, auf der einen Seite Vereine stehen, die ihrem steuerbegünstigtem gemeinnützigen Ideal- und Zweckbetrieb nachgehen, also Breiten- und Nachwuchssport, auf der anderen Seite Kapitalgeselllschaften, also Firmen, die ohne jeden Einfluss durch Vereine (50+1) Profifußball als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb veranstalten - beides sauber und komplett voneinander getrennt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es im Profifußball genug Leute gibt, die über so ein Urteil nicht böse wären, nicht nur bspw. ein Herr Kind, sondern auch Herren wie Rummenigge oder Hoeneß oder auch ein Herr in Fuschl.
Das spannende an der Klage ist, dass diese Fragestellung bisher noch nicht zur Klärung vor einem Gericht war, zumindest nicht unter Bezug auf ein so prominentes Beispiel.
Folgen die Richter dem geschriebenen Wortlaut des Vereinsgesetzes und der absolut nachvollziehnbaren Begründung des Klägers, oder findem sie verschrubelte Begründungen, um den status quo des lieben Friedens Willen beizubehalten?
Wenn sie diese Begründungen finden und die Klage abweisen, kann man zukünftig auch ohne Risiko Autos unter dem Dach von Vereinen bauen, Geldanlagen oder Lebensmittel verkaufen usw.
Spätestens dann sollten wir uns nicht mehr über Steueroasen in anderen Teilen der Welt aufregen ...