Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon VFBleipzig1903 » Do 4. Jan 2018, 12:02

Es könnte aber auch so sein jemand zieht vor das Verwaltungsgericht und prüft das ganze. Und Verwaltungsgericht kippt das ganze denn so einfach wie im Gesetzes Text ist das ganze nicht . Im Grundgesetz steht niemand darf mit Zwang genötigt werden seine Identität herauszugeben . Am 22 Dezember ging von einem sehr bekannten Berliner Anwalt eine Klage ein . Bis zum 29 .12 hätte die Gegenseite Zeit sich zu äußern aber nichts passierte bis jetzt. Das weder der Verein noch das Fanprojekt diese Klage unterstützen ist einfach erbärmlich und das sich hier zum Gehilfen eines aus dem Ruder gelaufenen Einsatzes macht ist einfach nur zum Kotzen.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Quelle » Do 4. Jan 2018, 12:34

VFBleipzig1903 hat geschrieben:Im Grundgesetz steht niemand darf mit Zwang genötigt werden seine Identität herauszugeben.

Kannst du mir sagen, in welchem Paragraph des Grundgesetzes das steht?

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Do 4. Jan 2018, 13:33

Im GG steht selbstverständlich nichts dergleichen - wenngleich es immernoch Artikel hat, keine Paragraphen :zwinker

Was dagegen im SächsPolG (https://www.revosax.sachsen.de/vorschri ... SaechsPolG) steht, ist

Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, um im einzelnen Falle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen


und

Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere vorzeigt und zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle gebracht werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Do 4. Jan 2018, 17:42

Quelle hat geschrieben:
VFBleipzig1903 hat geschrieben:Im Grundgesetz steht niemand darf mit Zwang genötigt werden seine Identität herauszugeben.

Kannst du mir sagen, in welchem Paragraph des Grundgesetzes das steht?

Womöglich stellt der Nutzer VfBleipzig1903 in seinen Ausführungen unter anderem auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 - AZ: 1 BvR 209/83 (BVerfGE 65, 1 - 71) ab, in welchem das Verfassungsgericht zum ersten Mal vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG spricht.

‘1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des GG Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art. 1 Abs. 1 umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.‘

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Do 4. Jan 2018, 18:48

Das BVG hat aber ebenso mit Beschluss vom 02. November 2016 festgestellt (https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-093.html):

[...]
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung und die damit verbundene Freiheitsentziehung durch Einkesselung bei einer Demonstration in Frankfurt am Main nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar erfordert der Verdacht einer Straftat eine hinreichend objektive Tatsachengrundlage und muss auf einen konkreten Versammlungsteilnehmer bezogen sein. Dies schließt allerdings nicht aus, dass auch gegen eine ganze Gruppe von Versammlungsteilnehmern polizeiliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung getroffen werden, wenn sich aus deren Gesamtauftreten ein Verdacht auch gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe ergibt und das Vorgehen die übrigen Versammlungsteilnehmer so weit wie möglich ausspart.
[...]

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Do 4. Jan 2018, 23:20

Die Frage ist dann für mich, inwieweit bei einer ausschließlich kommerziellen sowie unterhaltenden Sportveranstaltung, welches ein Fußballspiel in der Regionalliga wohl darstellt, der für die Anwendung des Versammlungsrechts hier in Bezugnahme auf den Artikel 8 GG der für die Teilnehmer vorausgesetzte miteinander verbindende gemeinsame Wille und Zweck vorhanden ist. Hier wird es an der notwendigen erforderlichen inneren Verbindung fehlen. Wäre dieses Urteil in dem Fall überhaupt anwendbar/ von Relevanz? Fällt die polizeiliche Maßnahme im Zuge des Spiels 1. FC Lok Leipzig gegen BSG Chemie Leipzig unter den von Dir zitierten Fall des Versammlungsrechts?

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Fr 5. Jan 2018, 00:35

Ja, das ist eben die Frage für uns juristische Laien. Genau wie die Frage, die dein Beitrag weiter oben aufwirft: Stellt eine Polizeikontrolle/Identitätsfeststellung grundsätzlich einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar? Falls der "berühmte Berliner Anwalt" die Sache bis zum BVG durchziehen möchte, hat er meinen Segen. Allerdings besteht natürlich bei diesem Vorhaben die Gefahr, das BVG verweist auf die von mir erwähnte Nicht-Zulassung der Verfassungsbeschwerde anno 2016, da Fußballspiele - ähnlich wie Demonstrationen - womöglich Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes sind!?

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Fr 5. Jan 2018, 01:29

Das war ja meine Überlegung in meinem Beitrag zuvor. Ich denke, dass hier keine Nichtzulassung bzw. kein entsprechender Verweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 02. November 2016 erfolgen würde. Eben weil ein Fußballspiel keine Demonstration ist. Wie Du schon richtig schreibst sind wir jedoch nur Laien. Inwieweit der hier aufgeführte Anwalt im Namen seiner Mandanten welchen Weg überhaupt geht, wissen wir außerdem nicht.

Ich bin darüber hinaus der Annahme, dass es sich bei dem kolportierten Rechtsanwalt um René Lau handelt. Es ist genau sein Fachgebiet, auch was die sogenannten „Fanrechte“ betrifft. Ein zudem in seinem Metier sehr guter und sehr engagierter Mann.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Fr 5. Jan 2018, 10:12

Eine weitere (schon länger im Raum stehende) Frage würde zudem erneut aufgeworfen werden und eine Klagewelle zur Folge haben, falls tatsächlich (eventuell sogar höchstinstanzlich) entschieden werden sollte, dass Fußballspiele "ausschließlich kommerzielle sowie unterhaltende Sportveranstaltungen" sind: Wieso zahlt der Steuerzahler den Einsatz der Beamten und nicht der Veranstalter? Diese Klage, so sie denn angenommen wird könnte also durchaus Blasen ziehen :angel

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon M R » Fr 5. Jan 2018, 12:03

Der Buri hat geschrieben:Eine weitere (schon länger im Raum stehende) Frage würde zudem erneut aufgeworfen werden und eine Klagewelle zur Folge haben, falls tatsächlich (eventuell sogar höchstinstanzlich) entschieden werden sollte, dass Fußballspiele "ausschließlich kommerzielle sowie unterhaltende Sportveranstaltungen" sind: Wieso zahlt der Steuerzahler den Einsatz der Beamten und nicht der Veranstalter? Diese Klage, so sie denn angenommen wird könnte also durchaus Blasen ziehen :angel

Weiß gerade den aktuellen Stand nicht, aber m. E. werden in Bremen immernoch die Polizei-Einsätze der DFL (als Veranstalter der Bundesliga-Spiele) in Rechnung gestellt.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Fr 5. Jan 2018, 12:16

Ja, das scheint der aktuelle Stand zu sein (SPON vom 02. November 2017 ---> http://www.spiegel.de/sport/fussball/ko ... 76202.html). Ob die DFL - aufgrund des noch laufenden Rechtsstreites - diese Rechnungen auch begleicht, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis. Ich habe auch nur Borstels Argument aufgegriffen, Fußballspiele seien "ausschließlich kommerzielle sowie unterhaltende Sportveranstaltungen", demzufolge diese Identitätsfeststellungen innerhalb des Stadions nicht rechtens. Was allerdings in der Folge unweigerlich dazu führen würde (sollte dies höchstinstanzlich tatsächlich festgestellt werden), die Kosten für Polizeieinsätze dem Veranstalter aufzuerlegen, respektive dem Bundesverwaltungsgericht in der Causa "Bundesland Bremen gegen Deutsche Fußball-Liga" zumindest weitere Argumente in diese Richtung an die Hand zu geben.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Fr 5. Jan 2018, 13:05

Der Buri hat geschrieben:Eine weitere (schon länger im Raum stehende) Frage würde zudem erneut aufgeworfen werden und eine Klagewelle zur Folge haben, falls tatsächlich (eventuell sogar höchstinstanzlich) entschieden werden sollte, dass Fußballspiele "ausschließlich kommerzielle sowie unterhaltende Sportveranstaltungen" sind: Wieso zahlt der Steuerzahler den Einsatz der Beamten und nicht der Veranstalter? Diese Klage, so sie denn angenommen wird könnte also durchaus Blasen ziehen :angel

Zu einer Versammlung gehört nach herrschender Meinung und Ansicht des BVerfG wie bereits erwähnt auch eine Meinungsbildung/-äußerung. Sport- und Spaßveranstaltungen, bei denen nur oder in erster Linie konsumiert wird, fallen schon mangels Meinungskundgabe aus dem Versammlungsbegriff heraus. Keine Versammlungen sind danach gesellige Zusammenkünfte wie Volksfeste, Love Parade, Fußballspiele. (BVerfGE 104, 92 und z.B. Höfling, in: Sachs, 4. Aufl., 2007, Art. 8 Rn. 10)

Nichtsdestotrotz ist nach Auffassung z.B. des OLG Bamberg (Beschluss v. 24.11.2015 – 3 Ss OWi 1176/15) ein Fußballspiel eine öffentliche und keine geschlossene Veranstaltung. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es Aufgabe des Staates für die Gewährleistung der polizeirechtlichen Schutzgüter zu sorgen. Hierzu zählt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die dafür anfallenden Kosten gelten in der Regel als steuerfinanzierter Staatsaufwand. Insofern ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ein öffentliches Gut, das jedermann zugänglich ist. Die Polizei wird somit nicht dahingehend tätig, dass sie die Durchführung der Veranstaltung sichert, sondern vielmehr dient sie dem Schutz der Besucher und unbeteiligter Dritter, womit sie lediglich ihre eigenen Aufgaben wahrnimmt. Wenn man dies zugrunde legt, scheidet ein Aufwendungsersatz aus der sogenannten öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag aus.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Quelle » Fr 5. Jan 2018, 13:10

Borstel hat geschrieben:Die Frage ist dann für mich, inwieweit bei einer ausschließlich kommerziellen sowie unterhaltenden Sportveranstaltung, welches ein Fußballspiel in der Regionalliga wohl darstellt, der für die Anwendung des Versammlungsrechts hier in Bezugnahme auf den Artikel 8 GG der für die Teilnehmer vorausgesetzte miteinander verbindende gemeinsame Wille und Zweck vorhanden ist. Hier wird es an der notwendigen erforderlichen inneren Verbindung fehlen.

Mir leuchtet als Laien noch nicht ein, warum Straftaten die im Rahmen von "kommerziellen sowie unterhaltenden Sportveranstaltungen" begangen werden, von der Polizei anders zu verfolgen wären, als wenn diese Straftaten im Rahmen z.B. einer politischen Demonstration begangen werden.

Für mich zählt:

- ist die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Straftat und der freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. der Preisgabe personenbezogener Daten auch eventuell Unbeteiligter gegeben?

- gab es konkrete Hinweise, das die Tatverdächtigen (hier "Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs" - konkret Bengalos auf andere Menschen geworfen) sich tatsächlich in der Gruppe der Personen aufgehalten haben, die einer Identitätsfeststellung unterworfen wurde?
Zuletzt geändert von Quelle am Fr 5. Jan 2018, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » Fr 5. Jan 2018, 13:18

@Borstel ... Danke für die weiterführenden Erläuterungen, dir sollte aber schon bewusst sein, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht zwingend an ein Urteil des OLG Bamberg gebunden sein muss :smoke

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Fr 5. Jan 2018, 13:23

@Quelle: Es geht um den zulässigen Anwendungsbereich der Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Die Frage, welche Du hier stellst, ist ja genau die, welche wir uns ebenfalls stellen und die wir hier gerade diskutieren. Da ein Fußballspiel eben keine Versammlung ist, sondern eine öffentliche Veranstaltung, sind der Anwendungsbereich zur Identitätsfeststellung und seine Grundlagen womöglich entsprechend zu unterscheiden. Was Du für Dich als zählend aufführst, ist auch für mich schlüssig. Inwieweit hier jedoch in dem der Diskussion zugrunde liegenden Fall zu weit in die entsprechenden Rechte des einzelnen Fans eingegriffen wurde, entscheiden, wenn der Rechtsweg begangen werden sollte, entsprechende Gerichte.

Der Buri hat geschrieben:@Borstel ... Danke für die weiterführenden Erläuterungen, dir sollte aber schon bewusst sein, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht zwingend an ein Urteil des OLG Bamberg gebunden sein muss :smoke

@Buri: Scherzkeks :haha

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon alf » Fr 5. Jan 2018, 21:42

VFBleipzig1903 hat geschrieben:Es könnte aber auch so sein jemand zieht vor das Verwaltungsgericht und prüft das ganze. Und Verwaltungsgericht kippt das ganze denn so einfach wie im Gesetzes Text ist das ganze nicht . Im Grundgesetz steht niemand darf mit Zwang genötigt werden seine Identität herauszugeben . Am 22 Dezember ging von einem sehr bekannten Berliner Anwalt eine Klage ein . Bis zum 29 .12 hätte die Gegenseite Zeit sich zu äußern aber nichts passierte bis jetzt. Das weder der Verein noch das Fanprojekt diese Klage unterstützen ist einfach erbärmlich und das sich hier zum Gehilfen eines aus dem Ruder gelaufenen Einsatzes macht ist einfach nur zum Kotzen.


wenn sich alle an regeln halkten und sich zusammenreißen, braucht sich bestimmt keiner sorgen machen ob er zu einer identitätsfeststellung begeben darf. auf dem damsitz und der tribüne gab es keine. denk mal darüber nach. es sind keine opfer... sie haben eine grenze überschritten und wer so dämlich ist zeug auf der gegengerade zu verbrennen und sich darauf noch einen zu kloppen, dem ist nicht mehr zu helfen. wäre das nicht passiert, wäre auch kein wasserwerfer eingefahren. so einfach kann das manchmal sein. was die chemiker gemacht ist kein deut besser... manchmal denke ich die stecken unter einer decke... was in der hooliganszene ja nicht unüblich ist...
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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Spielfeldjäger » Sa 6. Jan 2018, 08:50

Ich gebe zu dieser Meinung war ich auch. Aber ich musste feststellen dass das sehr einfältig ist!

Ich musste am eigenem Leib erfahren dass eben nicht nur die Schuldigen von der Polizei wie Verbrecher behandelt wurden.

Ich befand mich beim Derby auch in der Kurve und wir hatte nix anders im Sinn als unser Team zu unterstützen!

Und das „beste“...ich konnte paar junge Leute überzeugen die das erste mal bei Lok waren und auch die 90 Minuten mit geklatscht und gesungen haben! Ja denen hat das, bis auf die Begleitumstände während des Spiels, gut gefallen!

Dann kommt diese Identitätsfeststellung von der Polizei! Und jetzt gehen junge Menschen, die wirklich nix gemacht habemit, mit dem Vorwurf schwerer Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung etc. nach Hause!

Die machen sich nun natürlich Gedanken was nun passiert und welche Konsequenzen das für sie in Schule und Ausbildung haben kann.

Kurzum...die werden nie wieder zu LOK gehen!

So und daran sind die nun selbst schuld???

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borstel » Sa 6. Jan 2018, 10:22

alf hat geschrieben:wenn sich alle an regeln halkten und sich zusammenreißen, braucht sich bestimmt keiner sorgen machen ob er zu einer identitätsfeststellung begeben darf. [...]auf dem damsitz und der tribüne gab es keine. denk mal darüber nach. es sind keine opfer... sie haben eine grenze überschritten[...]

Ist das ernst gemeint? Diese (verallgemeinernde) Argumentation ist auch in der hier aktuellen Diskussion nicht nur unlogisch, sie ist zudem äußerst bedenklich.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Borsdorfer » Sa 6. Jan 2018, 12:45

:kopfschuettel Ich werde mich nie an die "freie" Auslegung der Rechtschreibung gewöhnen!

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon turbo » Sa 6. Jan 2018, 14:42

alf hat geschrieben:
wenn sich alle an regeln halkten und sich zusammenreißen, braucht sich bestimmt keiner sorgen machen ob er zu einer identitätsfeststellung begeben darf. auf dem damsitz und der tribüne gab es keine. denk mal darüber nach. es sind keine opfer... sie haben eine grenze überschritten und wer so dämlich ist zeug auf der gegengerade zu verbrennen und sich darauf noch einen zu kloppen, dem ist nicht mehr zu helfen. wäre das nicht passiert, wäre auch kein wasserwerfer eingefahren. so einfach kann das manchmal sein. was die chemiker gemacht ist kein deut besser... manchmal denke ich die stecken unter einer decke... was in der hooliganszene ja nicht unüblich ist...


Das ist genau diese schlimme und bedenliche Unlogik mit der die ganzen Überwachungsgesetzgebung bzw. Aktivitäten der letzten Zeit (schlimmer als es sich die Stasi jemals ausgedacht hat) akzeptiert wird.
"Ich hab ja nichts zu verbergen"
Auf diese Argumentation gibt es nur eine Antwort. Dümmer geht es nicht. :bash :bash

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon alf » Sa 6. Jan 2018, 22:49

Borsdorfer hat geschrieben::kopfschuettel Ich werde mich nie an die "freie" Auslegung der Rechtschreibung gewöhnen!


sry, aber ich habe mich leicht aufgeregt und von daher hat sich der ein oder andere fehler eingeschlichen. abgesehen davon weiß ich wo sich die "umschalttaste" befindet. nur bin ich im privatenbereich zu faul diese auch zu nutzen :knutsch

Spielfeldjäger hat geschrieben:Ich gebe zu dieser Meinung war ich auch. Aber ich musste feststellen dass das sehr einfältig ist!

Ich musste am eigenem Leib erfahren dass eben nicht nur die Schuldigen von der Polizei wie Verbrecher behandelt wurden.

Ich befand mich beim Derby auch in der Kurve und wir hatte nix anders im Sinn als unser Team zu unterstützen!

Und das „beste“...ich konnte paar junge Leute überzeugen die das erste mal bei Lok waren und auch die 90 Minuten mit geklatscht und gesungen haben! Ja denen hat das, bis auf die Begleitumstände während des Spiels, gut gefallen!

Dann kommt diese Identitätsfeststellung von der Polizei! Und jetzt gehen junge Menschen, die wirklich nix gemacht habemit, mit dem Vorwurf schwerer Landfriedensbruch, versuchte Körperverletzung etc. nach Hause!

Die machen sich nun natürlich Gedanken was nun passiert und welche Konsequenzen das für sie in Schule und Ausbildung haben kann.

Kurzum...die werden nie wieder zu LOK gehen!

So und daran sind die nun selbst schuld???


das ist natürlich sehr dumm gelaufen. nicht falsch verstehen(!), ich weiß wo ich mich im stadion hinstelle oder hinsetze. die kurve ist es definitv nie. wie bereits geschrieben, nicht falsch verstehen!
Borstel hat geschrieben:
alf hat geschrieben:wenn sich alle an regeln halkten und sich zusammenreißen, braucht sich bestimmt keiner sorgen machen ob er zu einer identitätsfeststellung begeben darf.

[...]auf dem damsitz und der tribüne gab es keine. denk mal darüber nach. es sind keine opfer... sie haben eine grenze überschritten[...]

Ist das ernst gemeint? Diese (verallgemeinernde) Argumentation ist auch in der hier aktuellen Diskussion nicht nur unlogisch, sie ist zudem äußerst bedenklich.


aber vom prinzip her wirst du mir recht geben. wer sich an regeln/gesetze hält, wird keine probleme bekommen. und wer sachen im block verbrennt, wo durchaus auch kinder stehen, der hat nichts anderes verdient. ich bin sicherlich auch kein engel, nur weiß ich wo es grenzen gibt und das ist dort wo straftaten beginnen. abgesehen davon ist es dumm und kindisch schals oder fahnen vom gegner zuverbrennen. besser wäre sie ignorieren. was glaubst wie blöd die aus der wäsche gucken würden. fans sollen sich äußern und machen und tun, nur nicht so! nur damit machen sie lok kaputt und das kann doch nicht in deinem sinne sein. zahlen die dummen die rechnung?! nein!
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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon TonyBombe » Sa 6. Jan 2018, 23:26

@Alf: Auch ich weiß wohin ich mich im Stadion stelle und warum
http://www.fk1966.de/über-uns/
Diese Typen, welche die Polizei doch per Kamera im Blick hatte, hätten beim Abgang nach Ihrer Aktion gestellt werden können. Sie sind nach der Aktion auch nicht wieder in die FK zurück gekommen und werden dort auch nicht benötigt. Am support des Vereins war Ihnen ja nicht gelegen. Ich brauch solche Selbstdarsteller nicht neben mir und im Verein. Ein -meiner Meinung nach - falsches Zeichen wurde dort gesetzt.

Und doch und gerne nochmal: Die Einlaufchoreostrafe zahlt die Fankurve.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon MiB » Sa 6. Jan 2018, 23:41

TonyBombe hat geschrieben:@Alf: Auch ich weiß wohin ich mich im Stadion stelle und warum
http://www.fk1966.de/über-uns/
Diese Typen, welche die Polizei doch per Kamera im Blick hatte, hätten beim Abgang nach Ihrer Aktion gestellt werden können. Sie sind nach der Aktion auch nicht wieder in die FK zurück gekommen und werden dort auch nicht benötigt. Am support des Vereins war Ihnen ja nicht gelegen. Ich brauch solche Selbstdarsteller nicht neben mir und im Verein. Ein -meiner Meinung nach - falsches Zeichen wurde dort gesetzt.

Und doch und gerne nochmal: Die Einlaufchoreostrafe zahlt die Fankurve.


Und du meinst, das Sportgericht wird für die Einlaufchoreo einen separaten Strafzettel ausstellen? :smile

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Jünter » Sa 6. Jan 2018, 23:54

turbo hat geschrieben:Das ist genau diese schlimme und bedenliche Unlogik mit der die ganzen Überwachungsgesetzgebung bzw. Aktivitäten der letzten Zeit (schlimmer als es sich die Stasi jemals ausgedacht hat) akzeptiert wird.
"Ich hab ja nichts zu verbergen"
Auf diese Argumentation gibt es nur eine Antwort. Dümmer geht es nicht. :bash :bash


Dein Beitrag ist nun gar keine Glanzleistung. Die Stasi hat nicht nur Menschen bespitzelt, sondern auch ermordet. Hier so einen Vergleich zu ziehen, soll zwar deinen Kommentar stärken, er befindet sich damit aber bereits im Abseits.

Des weiteren ist es menschlich und üblich zu sagen, ich lasse mich jederzeit kontrollieren, denn ich habe nichts zu verbergen. Der große Aufschrei der Bevölkerung blieb immer aus, denn zu befürchten hat nur der, welcher auch was zu erwarten hat. Denk mal darüber nach. Irgendwann, in einer ruhigen Minute !

Hier geht es nicht um Jahrzehnte, in denen Menschen eingesperrt wurden. Fußball und sein drumherum..... HEUTE !!! Und da verbietet sich jeder Vergleich. Ist ja lächerlich.

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Re: Mi., 22.11.2017 | 14:05 Uhr | 1. FC Lok - BSG Chemie

Beitragvon Der Buri » So 7. Jan 2018, 00:34

Das vielleicht nicht. Aber sagen wir mal - wohlwollend - 50% der dort und damals Überprüften stehen jetzt zu Unrecht automatisch in der Datei "Gewalttäter Sport". Wer dort erfasst ist, hat während der kommenden Jahre erhebliche Nachteile im Zusammenhang mit Fußallspielen, vor allem bei Länder- und sogenannten Risikospielen. Ich habe aufgrund meines Geburtsdatums keine praktischen Erfahrungen mit dem MfS - kann aber Menschen verstehen, die sich an die Zeit erinnert fühlen. 50 schlagen über die Stränge und 500 werden drangsaliert - da hat das bundesrepublikanisches Rechtsverständnis vieler Menschen eben ganz automatisch was dagegen.


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