26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

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duke
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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon duke » Mi 14. Jun 2017, 16:43

das urteil ist ein witz. schon die 150 euro für schiebock. und verstehe ich das richtig, dass unser heimblock unter 3 jahren bewährung steht und bei verstoss demzufolge geschlossen bleibt?
da stellt sich mir die frage nach dem sinn dessen, wenn man die ursache der angedrohten strafe heranzieht.
hier geht das urteil doch völlig an den umständen vorbei.
für mich steht einmal mehr fest, dass der/die verbände ihrer mitverantwortung nicht gerecht werden und "die probleme" ihrerseits schlicht und einfach an die vereine abgeben und aufgrund solcher urteile von einem dialog weiter denn je entfernt sind!
---
edit:

und im übrigen war nicht lok leipzig für die gewährleistung des spielbetriebes verantwortlich.
dieses urteil ist für mich in anbetracht der umstände (und das betone ich ausdrücklich) nicht aktzeptabel!
Zuletzt geändert von duke am Mi 14. Jun 2017, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Blue Man » Mi 14. Jun 2017, 16:44

Der Buri hat geschrieben:http://www.bild.de/regional/leipzig/lok-leipzig/strafe-nach-pokal-randale-52186992.bild.html


das ist heftig, wenn man bedenkt was mancher 1. oder 2. ligist für die verfehlungen seine "fans" so abdrücken muß
da ist diese summe für einen regionalligisten sehr heftig

was muß der gastgeber eigentlich bezahlen?
oder kommen die so davon?
was!!!? nur 150,-
das ist doch ein schlechter witz
die waren doch für die sicherheit verantwortlich und haben völlig versagt! :zensur
:kotz
eine stadt - ein verein LOK!!!
wir halten uns an regeln, wenn man uns regeln läßt

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Mi 14. Jun 2017, 17:11

Sachsenpokalfinale 2016 Aue-Zwickau

https://www.youtube.com/watch?v=GKKzyUAxP4Q

https://www.youtube.com/watch?v=WLeH3y8evLo

- mehrere Verletzte
- Spielunterbrechung
- Personen im Innenraum

Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/fan ... 94317.html

Das SFV-Urteil: 3500 Euro für jeweils beide Vereine
Zuletzt geändert von Quelle am Mi 14. Jun 2017, 17:15, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon LOKseit73 » Mi 14. Jun 2017, 17:12

Frechheit! Der "Verstoss gegen die Platzordnung" durch die Schiebocker hat das Ganze erst in dieser Form möglich gemacht.
Brot und Spiele.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon LOK 4 ever » Mi 14. Jun 2017, 20:41

Fällt ein nix mehr zu ein,vorallem im Verhältnis zum Finale letztes Jahr. :kopfschuettel :kopfschuettel :kopfschuettel

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon duke » Mi 14. Jun 2017, 22:29

das unser verein gegen dieses urteil einspruch eingelegt hat, findet meine vollste zustimmung.
ich möchte in diesem zusammenhang mal die mittlerweile zur floskel verkommene handhabe der verbände "die vereine sind für ihre fans verantwortlich" bemühen, was ich im übrigen auch so sehe und zwar in dem ihnen zur verfügung stehenden rahmen.
für darüber hinausgehendes, kann kein verein "bestraft" werden.
wenn strafen dazu dienen sollen, verfehlungen zum einen zu sanktionieren und zum anderen, viel wichtigeren aspekt (so wie ich es verstehe), fehlführende handlungesweisen zu erkennen und im idealfall zukünftig auszuschließen, dann ist dieses urteil dem 1.FCL gegenüber der blanke hohn!

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon MiB » Do 15. Jun 2017, 04:59

Und für das Urteil hat man fast 3 Monate gebraucht? In dem Zusammenhang würde mich mal die genaue Einnahmenaufteilung (inkl. Sicherheitsanteil für den Gastgeber) für das Spiel interessieren.
Ansonsten würde ich uns empfehlen, zukünftig auf ein Gästekontingent bei solchen Dorffesten zu verzichten. Bringt nur schlechte Presse und Mindereinnahmen. Und die Mannschaft spielt wahrscheinlich auch noch besser, wenn sie nicht unter dem Druck der Fans steht. :zensur
Die erhöhten Einnahmen des Heimvereins und des Verbandes durch die vielen Lokfans, wird einem eh nicht gedankt.
Wir haben keinen Einfluss auf die Sicherheitsmaßnahmen und sind trotzdem voll dafür Verantwortlich. Das ist mehr als lächerlich.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 15. Jun 2017, 09:26

Was das Urteil des SFV überhaupt nicht berücksichtigt ist, das durch unverminderten Verkauf von alkoholhaltigem Bier im Gästeblock trotz Einlassturm und erster Attacken gegen den Bauzaun dem Veranstalter ein erhebliches Organisationsversagen vorzuwerfen ist.

Die an den strafbewährten Taten während und nach dem Spiel beteiligten Personen standen teilweise erheblich unter dem Einfluss von Alkohol. Hier liegt aus meiner Sicht ein erheblicher Verstoß gegen §21(1)* der Sicherheitsrichtlinien des SFV durch den Veranstalter vor, deren Folgen nicht dem 1.FC Lok zugeordnet werden können.

* §21(1): Der Verkauf/Ausschank alkoholischer Getränke innerhalb der Platzanlage ist ausnahmslos den Sicherheitserfordernissen unterzuordnen.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Do 15. Jun 2017, 09:51

Aus dem Urteil:
"Nach nochmaliger Abwägung erkennt das Gericht eine Gesamtgeldstrafe wie austenoriert für angemessen. Darüber hinaus war der Verein mit einer Sperre des Heimblocks beim nächsten Heimspiel zu belegen. Hierbei wird klarstellend darauf hingewiesen, dass als Heimspiele auch solche Spiele zu behandeln sind, die zwar anders angesetzt, aber getauscht wurden. Insofern ist die Geldstrafe nicht mehr geeignet, den Verein an seine Ordnungspflichten zu erinnern. Offensichtlich ist es dem Verein bislang nicht gelungen, alle seine Anhänger an die geltenden Ordnungen zu binden. Von daher bedurfte er einer weiteren Folgenanordnung."

Sorry, aber das ist doch der pure Hohn. Wie bitte soll denn ein Verein irgendwelche Personen, die sich als Anhänger sehen, an geltende Ordnungen binden?

Die einzige Handhabe, die der Verein mE hat - und mMn ernsthaft in Erwägung ziehen sollte - sind
1. Nichtantritt im Landespokal,
2. Verzicht auf Kontingente bei Auswärtsspielen.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Newcomer » Do 15. Jun 2017, 09:54

Quelle hat geschrieben:Was das Urteil des SFV überhaupt nicht berücksichtigt ist, das durch unverminderten Verkauf von alkoholhaltigem Bier im Gästeblock trotz Einlassturm und erster Attacken gegen den Bauzaun dem Veranstalter ein erhebliches Organisationsversagen vorzuwerfen ist.

Die an den strafbewährten Taten während und nach dem Spiel beteiligten Personen standen teilweise erheblich unter dem Einfluss von Alkohol. Hier liegt aus meiner Sicht ein erheblicher Verstoß gegen §21(1)* der Sicherheitsrichtlinien des SFV durch den Veranstalter vor, deren Folgen nicht dem 1.FC Lok zugeordnet werden können.

* §21(1): Der Verkauf/Ausschank alkoholischer Getränke innerhalb der Platzanlage ist ausnahmslos den Sicherheitserfordernissen unterzuordnen.


Ich bitte dich. Lok hätte seine "Anhänger" selbstredend zu gemäßigtem Konsum veranlassen müssen...

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Der Buri » Do 15. Jun 2017, 10:05

Das, oder der Verband fordert demnächst noch von den Vereinen JEDEM Fan einen (natürlich staatlich geprüften) Sozialarbeiter/Betreuer (wortwörtlich) an die Hand zu geben. Dann wäre endlich Ruhe, die Zuschauerzahlen würden sich verdoppeln UND das würde dann natürlich als "Win-Win-Situation" verkauft werden :zensur

P.S.: Zum Urteil an sich ist Alles geschrieben, was auch mir so durch den Kopf schwirrte :smoke

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Der Buri » Do 15. Jun 2017, 10:42

Weil vielleicht nicht jeder auf der Homepage vorbeischaut, hier das komplette Urteil ...

Das Sportgericht des SFV hat in der Sportrechtssache gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Pokalspiel um den Sachsenpokal zwischen Bischofswerdaer FV und 1. FC Lokomotive Leipzig vom 26.03.2017 [...] am 14.06.2017 im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt.

1. Der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig wird wegen Nichteinhaltung der Platzordnung gemäß § 36 Nr.7 der SFV- Rechts- und Verfahrensordnung i.V.m. § 53 der SFV Spielordnung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500,00 EUR verurteilt.

2. Der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig wird beauflagt, im nächsten Heimspiel um den Sachsenpokal den Heimblock zu sperren.

3. Die Strafe unter Ziffer 2. wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt.

4. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 65,00 EUR trägt der Verein 1. FC Lokomotive Leipzig.

Gründe: Unmittelbar vor Spielbeginn, in der 52. Spielminute und der 112. Spielminute des o.g. Spiels des Sachsenpokals zündeten Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig diverse pyrotechnische Erzeugnisse. In der 110. Spielminute begannen die Gästefans den provisorischen doppelreihigen Bauzaun zu demontieren und sich mit den Verstrebungsstangen zu bewaffnen. Nach Spielende begannen die Gästefans mit dem Niederreißen der Bauzäune. Ferner wurden ein im Gästeblock stehender "Braustolz" Bierwagen sowie ein Grillstand stark beschädigt. Die eingesetzten Kräfte wurden mit allen im Gästeblock verfügbaren Gegenständen, Kisten, Flaschen, Senfeimern und Pyrotechnik beworfen. Diese Feststellungen beruhen auf dem Bericht des Spielbeobachters und der insoweit geständigen Einlassung des Vereins. Durch das festgestellte hat sich der Verein wegen Verletzung der sich aus § 53 Spielordnung ergebenden Pflichten gemäß § 36 Abs. 7 der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV schuldig gemacht. Für das Fehlverhalten seiner Anhänger haftet der Verein. Bei der Strafzumessung hat sich das Gericht von der Schwere der Delikte, der negativen Vorbildwirkung und den massiven Schäden einerseits und andererseits dem Geständnis und den ersten Handlungserfolgen des Vereins leiten lassen. Für die drei pyrotechnischen Vergehen erkennt das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 1.800,00 EUR für schuld- und tatangemessen. Für das Niederreißen des Bauzauns und den in diesem Zusammenhang stehenden Beschädigungshandlungen erkennt das Gericht eine Geldstrafe von jeweils 4.000,00 EUR für schuld- und tatangemessen. Strafmildernd wurde die reuige und geständige Einlassung des Vereins gewertet. Insbesondere hat er erste konkrete Präventivmaßnahmen eingeleitet. Nach nochmaliger Abwägung erkennt das Gericht eine Gesamtgeldstrafe wie austenoriert für angemessen. Darüber hinaus war der Verein mit einer Sperre des Heimblocks beim nächsten Heimspiel zu belegen. Hierbei wird klarstellend darauf hingewiesen, dass als Heimspiele auch solche Spiele zu behandeln sind, die zwar anders angesetzt, aber getauscht wurden. Insofern ist die Geldstrafe nicht mehr geeignet, den Verein an seine Ordnungspflichten zu erinnern. Offensichtlich ist es dem Verein bislang nicht gelungen, alle seine Anhänger an die geltenden Ordnungen zu binden. Von daher bedurfte er einer weiteren Folgenanordnung. Um den Verein Gelegenheit zur Besserung zu geben, wurde diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Verein hat sich in der Vergangenheit nachweislich bemüht, in Anhängerschaft bestehende Defizite in Bezug auf Sicherheit und Ordnung abzustellen. Der Verein hat erkannt, dass es ohne solche Maßnahmen nicht möglich sein wird, einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund war es noch möglich, diese Auflagenstrafe zur Bewährungszeit auszusetzen. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre bestimmt, um auch dem Verein nicht nur kurzfristig an die Aufrechterhaltung seiner Bemühungen zu erinnern. Da der Verein verurteilt wurde, hat er auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Quelle: lok-leipzig.com


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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon siebziger » Do 15. Jun 2017, 11:07

Man hat das Gefühl die Urteile werden aus Prinzip utopisch angesetzt um dann nach der logischen Berufung "gnädigerweise" mit der Strafe runter zu gehen ohne ein vernünftiges Strafmaß fällen zu müssen.
Aber wir sollten auch nicht vergessen wer der eigentliche Grund für die Scheiße ist

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 15. Jun 2017, 12:59

Interessant wäre für mich auch noch folgende Frage:

Besteht denn überhaupt eine sportrechtliche Haftung des Vereins entsprechend §34(1) der Rechts-und Verfahrensordnung des SFV, wenn die strafbewährten Handlungen nachweislich von Personen begangen wurden, gegen die der Verein bereits im Vorfeld ein Haus- oder Stadionverbot ausgesprochen hat und der Verein keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung dieser Verbote hatte?

Kann man hier noch von schuldhaftem Handel entsprechend §32(1) der RVO sprechen?

§ 32 - Grundlagen der Strafbarkeit
(1) Die Strafe eines nach den Bestimmungen dieser Rechts- und Verfahrensordnung sanktionswürdigen Verhaltens ist privatrechtlicher Art und setzt ein Verschulden voraus. Schuldhaft handelt, wer den Tatbestand der Strafbestimmung vorsätzlich oder fahrlässig erfüllt.

§ 34 - Verantwortung und Haftung der Vereine
(1) Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer oder weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon duke » Do 15. Jun 2017, 14:06

dieses urteil ist eine farce.
rechtlich sowieso, da bin ich mir selbst als Laie sicher. hier sollte eine gründliche aufarbeitung erfolgen. auch über die polizeilichen aussagen, welche in der l-iz über ein interview getätigt wurden.
bevor der verein hier verantwotlich gemacht werden kann, haben ganz andere stellen versagt, vom gastgeberverein einmal ganz zu schweigen.
---
edit

wieweit das verfolgte öffentliche interesse an derlei aufarbeitung geht, zeigt mir ein blick in den sportbuzzer der lvz.
---
nunja, kann ja noch kommen. (also mehr als der müll der heute drin steht. vor allem an substanz.)

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Der Buri » Do 15. Jun 2017, 14:47

Quelle hat geschrieben:Interessant wäre für mich auch noch folgende Frage:

Besteht denn überhaupt eine sportrechtliche Haftung des Vereins entsprechend §34(1) der Rechts-und Verfahrensordnung des SFV, wenn die strafbewährten Handlungen nachweislich von Personen begangen wurden, gegen die der Verein bereits im Vorfeld ein Haus- oder Stadionverbot ausgesprochen hat und der Verein keinerlei Einfluss auf die Durchsetzung dieser Verbote hatte?

Kann man hier noch von schuldhaftem Handel entsprechend §32(1) der RVO sprechen?

§ 32 - Grundlagen der Strafbarkeit
(1) Die Strafe eines nach den Bestimmungen dieser Rechts- und Verfahrensordnung sanktionswürdigen Verhaltens ist privatrechtlicher Art und setzt ein Verschulden voraus. Schuldhaft handelt, wer den Tatbestand der Strafbestimmung vorsätzlich oder fahrlässig erfüllt.

§ 34 - Verantwortung und Haftung der Vereine
(1) Vereine sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer oder weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.


Nun, das Sportgericht kann immer behaupten, Verein XY hätte die Tatbestände "fahrlässig" herbeigeführt, oder geduldet. Ich denke in diesem Verfahren hängt viel an den im Vorfeld durchgeführten Sicherheitsberatungen beider Vereine mit dem Verband - deswegen geht man nun auch (zu Recht) in Einspruch. Wenn das Gericht (ganz offensichtlich) ignoriert, was in diesen Beratungen besprochen/vereinbart wurde, würde ich anstelle des Vereins alle Instanzen ausreizen (DFB-Bundesgericht, CAS und/oder ordentliches Gericht) - die Frage wird sein, ob man einen solch langen Atem hat :confuse

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon M R » Do 15. Jun 2017, 16:13

duke hat geschrieben:[...] auch über die polizeilichen aussagen, welche in der l-iz über ein interview getätigt wurden.

Auch wenn der Verein definitiv keine Handhabe gegen diese Chaoten hat(te). Im Vorfeld des Halbfinales wurde von unserem Verein sowohl der Polizei (vgl. [1]) als auch den Gastgebern [2] gegenüber geäußert, dass mit Problemfans wohl nicht zu rechnen sei.

Nun ist es sicherlich keine Aufgabe unseres Präsidiums die Gefahrenlage für Spiele im Vorhinein zu diagnostizieren. Aber an dieser Stelle hat man sich mit dieser Aussage m. E. unglücklich verhalten. Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend [2]. Die im Nachhinein geäußerten Bedenken (vgl. [3]) sind leider nicht präzisiert wurden.

Allerdings bleibt dennoch in Zukunft das riesengroße Problem, dass sowohl der Verein (bzw. die 1. FC Lokomotive Leipzig Spielbetriebs GmbH) sowie die überwiegende Mehrheit der Fans/Zuschauer keine Handhabe vor Wiederholungen solcher Ereignisse (wie in Erfurt oder Bischowswerda) haben.
Zu jedem x-beliebigen Auswärtsspiel können diese Kriminellen sich organisieren und verabreden. Sowohl in Erfurt als auch in Bischofswerda waren das geplante Aktionen. Diese Krawalle wären autark vom Geschehen auf dem Platz geschehen.
An diese Stelle sind wir machtlos. Insbesondere in Sachsen sind wir zudem durch einen derart unfähigen und kognitiv stark limitierten Innenminister doppelt bestraft.

-----------------
[1] L-IZ
[2] Privater Mailverkehr mit dem Präsidenten vom Bischofswerdaer FV
[3] Pressemitteilung: DAS ENDE DER FAHNENSTANGE IST ERREICHT

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Quelle » Do 15. Jun 2017, 16:19

M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.

Sandmann

Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Sandmann » Do 15. Jun 2017, 18:38

Quelle hat geschrieben:
M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.



Ich auch, der Veranstaltungsleiter wird üblicherweise vom gastgebenden Verein gestellt.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon M R » Do 15. Jun 2017, 20:43

Sandmann hat geschrieben:
Quelle hat geschrieben:
M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.



Ich auch, der Veranstaltungsleiter wird üblicherweise vom gastgebenden Verein gestellt.

Da habe ich mich wohl nicht eindeutig geäußert. Der Präsident vom BFV schrieb mir, dass der Sicherheitsbeauftragte von LOK selbst nicht in Bischowswerda anwesend war.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon LOK 4 ever » Do 15. Jun 2017, 22:34

M R hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
Quelle hat geschrieben:
M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.



Ich auch, der Veranstaltungsleiter wird üblicherweise vom gastgebenden Verein gestellt.

Da habe ich mich wohl nicht eindeutig geäußert. Der Präsident vom BFV schrieb mir, dass der Sicherheitsbeauftragte von LOK selbst nicht in Bischowswerda anwesend war.


Unser Sicherheitsbeauftragter jetzt wie in Bischofswerda dürfte ja MM sein.

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon LOKseit73 » Fr 16. Jun 2017, 05:48

M R hat geschrieben: ...Insbesondere in Sachsen sind wir zudem durch einen derart unfähigen und kognitiv stark limitierten Innenminister doppelt bestraft.


Danke. :daumenhoch
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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon doppelm » Fr 16. Jun 2017, 11:58

LOK 4 ever hat geschrieben:
M R hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
Quelle hat geschrieben:
M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.



Ich auch, der Veranstaltungsleiter wird üblicherweise vom gastgebenden Verein gestellt.

Da habe ich mich wohl nicht eindeutig geäußert. Der Präsident vom BFV schrieb mir, dass der Sicherheitsbeauftragte von LOK selbst nicht in Bischowswerda anwesend war.


Unser Sicherheitsbeauftragter jetzt wie in Bischofswerda dürfte ja MM sein.

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:hmm :what

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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Wellensittich » Fr 16. Jun 2017, 12:27

LOK 4 ever hat geschrieben:
M R hat geschrieben:
Sandmann hat geschrieben:
Quelle hat geschrieben:
M R hat geschrieben:Auch war in Bischowswerda nicht der verantwortliche Sicherheitsbeauftragte anwesend.
:confuse

Ich bitte um Erleuterung.



Ich auch, der Veranstaltungsleiter wird üblicherweise vom gastgebenden Verein gestellt.

Da habe ich mich wohl nicht eindeutig geäußert. Der Präsident vom BFV schrieb mir, dass der Sicherheitsbeauftragte von LOK selbst nicht in Bischowswerda anwesend war.


Unser Sicherheitsbeauftragter jetzt wie in Bischofswerda dürfte ja MM sein.

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Hiermit ist bewiesen: Die hamm doch alle den letzten Schuss nicht gehört!
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Re: 26.03.2017 | 14:10 Uhr | Pokalhalbfinale | Bischofswerdaer FV - 1.FC Lok

Beitragvon Länglich I. » Fr 16. Jun 2017, 13:41

Über die sinnentleerte und offensichtlich einseitige Wichtung des Strafmaßes bedarf es eigentlich keiner weiteren Worte. Den "Bestimmern" des Strafmaßes empfehle ich eindringlich sich Gehörschutz bei dem nächsten Besuch im Bruno einzustecken, damit das "Dauer-Buh" und "Dauerpfeifen" keine bleibenden Schäden in Ihren Blumenkohlohren hinterlässt.
Entgegen dem BAK Heimspiel werde ich dann nämlich meinen Kadaver nicht in Bewegung setzen, um ein physisch-stark-argumentieren-wollendes-Individuum von der VIP-Loge fernzuhalten. :zensur

PS:
Sollte der Einspruch nicht positiv für die LOKsche ausfallen, sollte man die Rechnung zu den Verursachern (am Zaun) schicken. Angefangen bei "Mr. Lazio" !

In diesem Sinne... :prost
1. FC Lokomotive Leipzig

-Mit STOLZ zwei Herzen in der Brust-

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