M R hat geschrieben:Wie ich eben in der
SZ lesen konnte, beantragt der BFV Bischofswerda den 1. FC Lokomotive Leipzig aus dem Pokalwettbewerb ausschließen zu lassen.
sollte sich herausstellen,
dass mindestens einer dieser überführten verbrecher schon in erfurt aktiv war,
nachdem es auch zwei jahre danach für den verein selbst keine rechtlich verwertbaren erkenntnisse, welche ihm über die ermittelnde justiz zukommen sollten, gab und gibt, die es ihm somit ermöglichen würden oder möglich gemacht hätte, benannte personen mit einem stadionverbot + schadenersatzforderungen ect. zu belegen,
welche (stadionverbote) im zweifel (nach polizeierkenntnissen waren ja mindestens drei personen mit stadionverboten behaftet) ohnehin keine anwendung fanden, darf man wirklich gespannt sein,
ob ein sportgericht den verein daraufhin aus dem pokal ausschließt und vor allem, mit welcher begründung.
drei überführte personen von neun aus einer gruppe von ca. 120, welche mit einem stadionverbot belegt sind, sind mehr, als nur ein indiz darauf, daß die welle der eskalation nicht von lokfans per se, sondern von einer bereits ausgeschlossenen personengruppe durchgeführt wurde.
wenn jetzt noch dem BFV nachgewiesen würde, dass am spieltag selbst, die vorher bei den sicherheitsbegehungen getroffene vereinbarungen nicht, oder nicht in gänze umgesetzt wurden,
welche das eingetretene szenario überhaupt erst ermöglichten, bzw. erleichterten,
dann möchte ich nicht der antragsteller auf pokalausschluss sein, oder in dessen haut stecken.
im übrigen dürfte nicht zuletzt und auch ganz grundsätzlich die frage zu klären bleiben, wie ein gastverein stadionverbote auswärts sichergestellt wissen kann.